Video-Spezial Verblisterung

Blisterapotheken: ABDA mauert

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Berlin -

Immer mehr Heime fordern von den Apotheken, dass sie Arzneimittel patientenindividuell verblistert liefern. Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wurden erstmals die Anforderungen für das Stellen und Verblistern festgelegt. Eine gesetzliche Reglung für die Honorierung gibt es aber bislang nicht. Bei der Tagung des Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) in Berlin übte der stellvertretende Vorsitzender des Verbandes, Detlef Steinweg, Kritik an der Blockadehaltung der ABDA.

Laut Steinweg können Apotheken durchaus das Verblistern als Leistung anbieten, allerdings müsse diese entsprechend bezahlt werden. Die Regierung habe für verblisterte Arzneimittel eine Ausnahme von der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) geschaffen. Demnach können Sozialleistungsträger, private Krankenversicherungen oder deren Verbände mit den Apothekerverbänden entsprechende Preise vereinbaren.

Dies habe allerdings nicht funktioniert, da sich die Kassen und Verbände nicht geeinigt hätten, so Steinweg. Die ABDA müsse im Interesse des Berufes und der Patienten für eine klare Regelung sorgen. Bislang habe sie sich aber massiv gegen das Verblistern gestreubt, sagt Steinweg.

Doch nicht nur die ABDA möchte das Thema Verblistern derzeit nicht auf die Tagesordnung setzen. Der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich stellte klar: Bevor sich die Apotheker nicht einheitlich positionieren, wird sich auf politischer Ebene nichts ändern.

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