Direktgeschäft

BMG: Keine Klarstellung für Großhändler

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Die Großhändler treibt weiter die Sorge um, dass die Direktgeschäfte im kommenden Jahr deutlich anziehen könnten. Dann könnten die Pharmahersteller Apotheken Rabatte auch aus der neuen Fixpauschale der Großhändler gewähren und attraktive Angebote im Direktbezug machen. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits deutlich gemacht hatte, dass das Rabattverbot auf die 70 Cent Fixpauschale auch für Hersteller gilt, ließen sich die Großhändler nicht beruhigen. Die gewünschte Klarstellung im Arzneimittelgesetz (AMG) oder der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird es trotzdem nicht geben.

Das Ministerium hatte am 11. Juli gegenüber APOTHEKE ADHOC klargestellt, dass Hersteller im Direktgeschäft als Großhändler auftreten und deshalb auch der Preisbindung unterliegen. Demnach dürfen sie ab 2012 ebenfalls nur aus der variablen Großhandelsvergütung von 3,15 Prozent Rabatte gewähren, nicht aber aus der Fixpauschale von 70 Cent pro Packung.

Am 15. Juli schrieb ein Großhändler noch einmal an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und hakte nach. Doch die Antwort aus dem Ministerium vor einer Woche dürfte den Phagro nur zur Hälfte beschwichtigt haben. Zwar erklärte das Ministerium erneut, dass das Rabattverbot für alle gilt. Von einer darüber hinausgehenden gesetzlichen Klarstellung ist in dem Schreiben aber keine Rede.

Das BMG bezieht sich auf das Arzneimittelgesetz. Der Großhandel ist demnach definiert als jede gewerbsmäßige Tätigkeit, die in der Beschaffung, Lagerung, Abgabe oder Ausfuhr von Arzneimitteln besteht. „Daher gelten der Großhandelszuschlag einschließlich des Rabattverbots nach §2 Arzneimittelpreisverordnung für alle Unternehmen, die Großhandelsfunktionen ausüben, damit beispielsweise auch für pharmazeutische Unternehmen im Direktvertrieb oder für Apotheken, die entsprechende wirtschaftliche Betätigungen wahrnehmen“, so das BMG.

Das Ministerium sind keinen zusätzlichen Regelungsbedarf - die Unternehmen sollen sich gegenseitig überwachen. Verstöße gegen das Rabattverbot könnten über das Wettbewerbsrecht wirksam sanktioniert werden, schreibt das BMG.

Ob das den Großhändlern reicht, ist zweifelhaft. Beim Phagro war heute niemand zu einer Stellungnahme zu erreichen. In der Branche wird aber allgemein angenommen, dass es die Pharmaindustrie im Zweifel darauf ankommen lässt, verklagt zu werden. Von den Pharmaverbänden hat sich jedenfalls bislang nur der BAH öffentlich hinter die Sichtweise des BMG gestellt.

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