Betriebsprüfung

„Apotheker nicht zu Steuerhinterziehern machen“

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Berlin -

Der Streit um die Daten aus der Apotheken-EDV spaltet auch die Steuerberater. Dr. Bernhard Bellinger (Apo-Audit) feiert das von ihm erstrittene Urteil vor einem hessischen Finanzgericht, wonach der Fiskus keinen Anspruch auf alle Einzeldaten hat. Sein Kollege Christian Fuhrmann von der Steuerberatungsgesellschaft Sanotax in Oberhausen hält das Vorgehen für schädlich. Er befürchtet, dass Apotheker in den Augen des Fiskus kriminalisiert werden.

ADHOC: Welche Daten sollen die Apotheker einem Betriebsprüfer geben?
FUHRMAN: Man kann das durchaus so sehen, dass für die Kassenauftragszeile keine Einzelaufzeichnungspflicht besteht, auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Damit hätte die Finanzverwaltung tatsächlich kein Zugriffsrecht auf diese Daten. Die Rechtslage ändert aber nichts an dem Vorhandensein dieser Daten im Warenwirtschaftssystem. Es stellt sich die Frage nach der Signalwirkung bei Zurückbehalt dieser Daten für die künftige Zusammenarbeit der Apotheker mit der Finanzverwaltung.

ADHOC: Die Apotheker sollen also klein beigeben?
FUHRMANN: Es geht nicht darum, der Finanzverwaltung im vorauseilenden Gehorsam zu begegnen. Ich wehre mich jedoch vehement dagegen, dass unsere Mandanten durch öffentlich zu lesende Darstellungen von Berufskollegen pauschal zu Steuerhinterziehern gemacht werden. Hier sollte meiner Ansicht nach wesentlich vorsichtiger formuliert und agiert werden.

ADHOC: Wie meinen Sie das?
FUHRMANN: Warum sollen grundsätzlich vorhandene Daten zurückgehalten werden? Bei der Finanzverwaltung muss zwangsläufig der Eindruck entstehen: Die Apotheker haben Geheimnisse. Ich halte die Aussagen meines Kollegen Dr. Bellinger in diesem Zusammenhang für wenig zielführend. Das lässt die Apotheker in der Öffentlichkeit und bei der Finanzverwaltung in einem sehr negativen Kontext erscheinen. Solche atmosphärischen Störungen tragen wohl kaum zu einer unvoreingenommenen Prüfungssituation bei.

ADHOC: Was ist die Alternative?
FUHRMANN: Offen kommunizieren und die eigene Auswertung sowie die prüferische Auswertung der Finanzverwaltung detailliert und sachgerecht erklären. Das ist allemal konstruktiver als vorhandene Daten nicht herausgeben zu wollen. Hier wird aus meiner Sicht ein kurzfristiger Erfolg über die Sache gestellt. Dies entspricht sicherlich nicht dem Berufsethos der meisten Kollegen, die hauptsächlich Apotheken beraten.

ADHOC: Den Apothekern dürfte Ihr Berufsethos weniger wichtig sein als eine drohende Hinzuschätzung.
FUHRMANN: Auch diese Ausführungen des Kollegen Dr. Bellinger kann ich nicht teilen. Ich selbst habe seit 2010 etwa 25 digitale Betriebsprüfungen für Mandanten unseres Hauses begleitet und habe dabei keinen einzigen Fall erlebt, bei dem es Hinzuschätzungen wegen der zur Verfügung gestellten Daten gab.

ADHOC: Und wenn der Prüfer falsche Schlüsse aus den Daten zieht?
FUHRMANN: Bei jeder Betriebsprüfung treten Fragen und durchaus falsch interpretierte Ergebnisse auf, die die Prüfungsskripte der IDEA-Software betreffen. Hier gilt es, konstruktiv und zielgerichtet alle Fragen mit dem Prüfer zu besprechen und sich diesbezüglich klar zu positionieren. Das ist für den Steuerberater schon mal anstrengend und für das betroffene Softwarehaus mitunter aufwendig. Dazu müssen beide bereit sein – und daran mangelt es wohl des Öfteren.

ADHOC: Die Softwarehäuser beklagen, dass sie sich nur noch mit dem Thema Betriebsprüfung befassen.
FUHRMANN: Ich erachte es als sehr fragwürdig, wenn ein großes Softwarehaus im Rahmen seiner Daten-Anforderungsprotokolle bereits zwei Alternativen zum Abruf der Daten anbietet. Hinsichtlich der zweiten Alternative, die einen deutlich eingeschränkten Datenumfang zur Verfügung stellt, wird explizit auf Herrn Dr. Bellinger verwiesen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Im Übrigen lassen sich die Softwarehäuser doch sowohl die Bereitstellung als auch nachlaufende Tätigkeiten durchaus ambitioniert bezahlen.

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