Bis zu 8 Telematik-IDs

Berlin: Eigene SMC-B für Heimversorgung & Co.

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Berlin -

In Berlin können Apotheken nun zusätzliche SMC-B mit eigener Telematik-ID für einzelne Versorgungseinheiten erhalten. Je Apotheke können bis zu acht verschiedene Telematik-IDs ausgestellt werden.

Die SMC-B, also die elektronische Institutionskarte oder eben auch Smart Card, dient der Authentifizierung der Apotheke gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI). In Berlin können Apotheken nun mehrere dieser Karten für eine Apotheke bestellen, sodass auch andere Versorgungsbereiche als die Offizin eine eigene SMC-B mit eigener Telematik-ID erhalten können. Pro Vor-Ort-Apotheke ist die Beantragung von bis zu acht Karten möglich. Dabei muss für jede Karte ein eigener Antrag gestellt werden.

Interessant ist diese Änderung vor allem für diejenigen Apotheken, die neben dem HV Bereiche wie Heimversorgung, Krankenhausversorgung oder Versandhandel haben. Anträge stellen können alle Apotheken, die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine entsprechende Genehmigung zur Heimversorgung (§12a Apothekengesetz) oder zur Krankenhausversorgung (§14 Absatz 5 Apothekengesetz) oder eine Erlaubnis zum Versandhandel (§11a Apothekengesetz) haben. Zusätzlich müssen die Apotheken eine Selbstauskunft über das Bestehen einer Organisationseinheit im Sinne des § 313 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V abgeben. Das auszufüllende Formblatt erscheint während des Beantragungsprozesses der SMC-B. Die Selbsterklärung muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschließend muss der/die Apotheker:in die Auskunft wieder hochladen und an den Antrag anhängen.

Der Beantragungsprozess weicht dabei nicht von der ursprünglichen Beantragung ab. Genau wie bei der ersten SMC-B erfolgt die Bestellung über das Portal der Apothekerkammer Berlin.

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