Noch unklar nach Apothekengesetz

Behörde: Kein Anspruch auf Arztkabine

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Berlin -

Seine Arztkabinen möchte der Telemedizinanbieter Medivise nicht nur bei Kaufland & Co. aufstellen. Ein weiteres Einsatzgebiet sieht das Team um Dr. Sven Jansen und Tobias Leipold auch in Apotheken. Doch nicht immer spielt die Aufsicht mit; alleine in Nordrhein kommen die Amtsapotheker zu unterschiedlichen Einschätzungen. Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA) erklärt.

An die Gesundheitsämter in NRW als jeweils zuständige Aufsichtsbehörde sei von mehreren Apotheken zuletzt die Frage nach der Zulässigkeit von Telemedizin-Kabinen gerichtet worden, bestätigt eine Sprecherin. Konkret gehe es um die sogenannten „Medivise-Boxen“. Hintergrund seien die Entwicklungen des Digitalisierungsgesetzes und der gesetzgeberische Wunsch, digitalisierte und niedrigschwellige Telemedizin-Angebote für Patienten zu schaffen, so auch unter Beteiligung von Apotheken.

„Es gilt daher, zeitnah die apothekenrechtlich relevanten Fragen zu klären“, so die Sprecherin. Zu nennen wären demnach unter anderem die generellen Möglichkeiten und Grenzen in den eigenen apothekerlichen Betriebsräumen, die Sicherstellung der unbeeinflussten Apothekenwahl sowie der Ausschluss von Patientenzuweisungen.

Aber: „Bis dato mangelt es jedoch einerseits an der Überführung konkreter Vorgaben in das Apothekengesetz, andererseits ist es der Sache immanent, dass jede Anfrage auch von der jeweils konkreten Fallkonstellation abhängig ist“, so die Sprecherin weiter. „Die Entscheidungen der jeweiligen Aufsichtsbehörde werden insofern im Einzelfall und unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten getroffen.“ Im Übrigen lägen den Behörden nicht in allen Fällen überhaupt schriftliche Anträge zur Genehmigung vor.

„Eine abschließende Klärung steht daher aus.“ Für ein einheitliches Verwaltungshandeln in NRW stehe das LfGA als zuständige Fachaufsicht mit den zuständigen Behörden sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Austausch.

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