Hilfsmittelversorgung

Barmer schaltet Verträge scharf

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Berlin -

Apotheken, die Barmer-Versicherte mit Hilfsmitteln versorgen, müssen ab kommendem Jahr den entsprechenden Rahmenverträgen der Kasse beigetreten sein. In der Nacht zum 1. Januar endet die Übergangsfrist für alle Produktgruppen aus dem Bereich Orthopädietechnik, am 31. Januar die für den Bereich Rehatechnik. Rezepte von Apotheken, die nicht beigetreten sind, werden nicht mehr abgerechnet.

 

Im Bereich Orthopädietechnik sind beispielsweise Kompressionsstrümpfe, Blutdruckmessgeräte und Medikamentenvernebler zusammengefasst. Die entsprechenden Anlagen des vdek-Hilfsmittelliefervertrages hatte die Barmer im Februar 2010 gekündigt; der gemeinsame Rahmenvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) trat wenig später in Kraft.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) war daraufhin beigetreten; alle 15.200 Apotheken, die Mitglied in einem Verband sind, gelten damit als Barmer-Partner. Gleiches gilt für rund 340 Apotheken, die dem Rahmenvertrag separat beigetreten sind.

Den Vertrag für den Bereich Rehatechnik mit Produktgruppen wie Gehhilfen und Stomaartikeln hatte die Barmer später gekündigt; der neue Vertrag gilt ab Februar. Hier gibt es keinen Rahmenvertrag mit dem DAV, sodass alle Apotheken einzeln beitreten müssen.


Die neuen Verträge stellen an die beitretenden Apotheken höhere Anforderungen: Je nach Produkt beziehungsweise Preis müssen elektronisch Kostenvoranschläge eingeholt werden. Anträge auf Papier werden nicht mehr akzeptiert, trotz Kritik des Bundesversicherungsamts. Außerdem müssen die Apotheken ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System (QMS) vorweisen; bis März 2013 muss das Zertifizierungsverfahren begonnen sein.

 

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