Apotheken müssen noch warten

AvP: Verirrte Abschlagszahlung

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Berlin -

Am Montag wurde laut Insolvenzverwalter im AvP-Verfahren die Abschlagszahlung an alle Gläubiger angewiesen. Während einige Apotheken bereits einen Zahlungseingang feststellen konnten, warten andere noch auf ihr Geld. Der Grund: Die Überweisung ging offenbar an die Anwaltskanzlei.

Man sei überrascht gewesen, dass man gestern aus den Medien erfahren habe, dass nun die Auszahlung erfolge, schreibt Dr. Morton Douglas an seine Mandantinnen und Mandanten. „Auch wir haben erst durch die Medien davon erfahren, dass die Abschlagszahlung erfolgt ist.“ Der Rechtsanwalt von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen aus Freiburg hatte zahlreiche Apothekerinnen und Apotheker vertreten und maßgeblich mit dafür gesorgt, dass der Vergleich zustande gekommen war.

Noch größer sei die Überraschung gewesen, als man heute einen größeren Zahlungseingang des Insolvenzverwalters auf dem Anderkonto entdeckt habe. Anders als in der Vergangenheit seien die Beträge nicht an die Apotheken ausgekehrt worden, sondern an die Kanzlei. „Warum die Zahlungen an uns erfolgen, nachdem noch vor einigen Wochen von Seiten des Insolvenzverwalters bei uns nachgefragt wurde, dass wir die Kontoverbindungen aktuell halten sollen, erschließt sich uns nicht.“

Vor allem sei die Transaktion nicht angekündigt worden. Das bringt die Kanzlei nun offenbar in die Bredouille: „In Baden-Württemberg ist Ferienzeit, so dass unsere Buchhaltung nur notbesetzt ist. Sämtliche Zahlungen müssen nun den einzelnen Verfahren zugeordnet werden, bevor sie weitergeleitet werden können. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen, wie lange dies dauern wird. Seien Sie versichert, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, dieses Problem zu lösen und Ihnen Ihre Gelder zukommen zu lassen.“

Und weil die Situation so ist, folgt noch eine Bitte: „Rückfragen führen zu Verzögerungen, so dass wir Sie bitten, diese nur in Ausnahmefällen zu stellen.“

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