Apothekenpflicht

Artischocke wird freiverkäuflich

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Arzneimittel mit Artischockenblättern sollen bald generell außerhalb der Apotheke erhältlich sein. Mit der Novelle der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) will das Bundesgesundheitsministerium die Präparate zum Verkauf in Drogerie- und Supermärken freigeben.

Von der Änderung betroffen sind Produkte wie Hepar SL forte (Klosterfrau), Hepar POS (Ursapharm) sowie Artischockenblätterprodukte zahlreicher Generikafirmen, die derzeit noch apothekenpflichtig sind. Parallel dazu gibt es allerdings auch derzeit schon freiverkäufliche Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit Artischocke. Der Markt ist nicht unerheblich: Im Jahr 2008 lag der Umsatz mit Artischockenpräparaten in der Apotheke nach Zahlen des Marktforschungsunternehmens IMS Health bei 16 Millionen Euro.

In Zukunft sollen auch mehr Baldrianprodukte freiverkäuflich sein. Aktuell sind lediglich Valeriana-Monopräparate sowie Mischungen von Baldrian- und Hopfenextrakt von der Apothekenpflicht ausgenommen. Das BMG will nun auch Mischungen mit Passionsblumen- oder Melissenextrakt entlassen. Zahlreiche sedative Kombinationspräparate sind von der empfohlenen Änderung betroffen, mit Ausnahme der Produkte, die Johanniskraut enthalten.

Außerhalb der Apotheke sollen künftig auch Eukalyptusöl zum äußeren Gebrauch sowie ätherisches Minzöl mit einem Ethanolgehalt von bis zu 5 Prozent erhältlich sein. Heilwässer sollen künftig nur noch apothekenpflichtig sein, wenn sie in Flaschen abgefüllt sind.

Das BMG folgt mit den Änderungen den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht. Von den geplanten Änderungen sind dem Ministerium zufolge 44 Hersteller betroffen. Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Die Novelle soll im Februar 2011 in Kraft treten.

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