Arzneimittelabgabe ohne Rezept

Apotheker wehrt sich gegen Berufsverbot

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Berlin -

Drei Jahre nicht mehr als Apotheker arbeiten – dieses Urteil will ein Pharmazeut aus Hessen nicht auf sich sitzen lassen. Der ehemalige Inhaber dreier Apotheken hat gegen das Urteil des Schöffengerichts in Marburg Rechtsmittel eingelegt.

Der Apotheker darf dem Urteil zufolge für drei Jahre nicht mehr als Approbierter arbeiten und erhielt zudem ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Dazu kommt eine Geldstrafe. Dem 62-Jährigen wird vorgeworfen, innerhalb von drei Jahren in 56 Fällen gegen die Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) verstoßen zu haben.

Von Mai 2016 bis Juni 2019 soll er Rx-Arzneimittel ohne Rezept an verschiedene Personen abgegeben haben. Dabei soll es sich unter anderem um Tramal, Fentanyl, Tilidin, Bromazepam, Bisohexal, Metoprolol, Ofloxacin und Tadalafil gehandelt haben.

Der Pharmazeut soll auch in mehreren Fällen an eine Person Testosteron-haltige Produkte abgegeben haben, sagte eine Gerichtssprecherin. Wegen der Abgabe von Dopingmitteln würden mehr als 2000 Euro von ihm eingezogen. Doch mit dem Fall muss sich erneut ein Gericht beschäftigen. Der Mann habe Rechtsmittel eingelegt, so die Sprecherin.

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