Apotheker: Keine Filiale in 100 Kilometern | APOTHEKE ADHOC
APOTHEKE ADHOC Umfrage

Apotheker: Keine Filiale in 100 Kilometern

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Der Weg zu Filialen darf nicht zu weit sein. Gesetzlich erlaubt sind Filialen in benachbarten Kreisen. Das Verwaltungsgericht Bremen (VG) hatte eine Entfernung von 55 Kilometern zwischen Haupt- zu Filialapotheke als auch eine Distanz von 100 Kilometern von Filiale zu Filiale erlaubt. Viele Apotheker sehen dies kritisch: Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC sprach sich die Mehrheit gegen eine solche Distanz aus.

Eine Kontrolle sei über solche Entfernungen nicht möglich, kritisierten zwei von drei Teilnehmern (69 Prozent). 20 Prozent können sich dagegen auch noch längere Wege vorstellen: Die Entfernung sei egal, schließlich seien Filialleiter für die Führung vor Ort zuständig.

10 Prozent würden die Entscheidung vom Einzelfall abhängig machen – die Richter des VG etwa hatten ausdrücklich auf die gute Autobahnanbindung verwiesen.

An der Umfrage nahmen vom 24. bis zum 26. April 526 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

 

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