Ausfälle bei E-Rezepten

Mail an Warken: „Im Notdienst nur Muster-16“

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Berlin -

Weil es immer wieder zu Ausfällen beim E-Rezept kommt, fordert Ulrich Geltinger, Inhaber der St. Johannes Apotheke in Neumarkt-Sankt Veit: „Im Notdienst sollten möglichst nur klassische Papierrezepte zum Einsatz kommen.“ Seinen Appell richtet er per E-Mail an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Nächtliche Wartungsarbeiten sowie technische Störungen und Strom- oder Internetausfälle würden die Versorgung mit Arzneimitteln massiv gefährden, so Geltinger. Sein Leitsatz: „Der Notdienst muss auch nur mit einer Taschenlampe möglich sein.“

Die Arzneimittelversorgung von Patientinnen und Patienten dürfe nicht von Internet und Strom abhängig sein, meint Geltinger. „Ich bin der Meinung, dass ein Notdienst im Prinzip auch nur mit einer Taschenlampe funktionieren muss.“ Denn im Bereitschaftsdienst seien die Menschen überwiegend auch in Not und auf die Versorgung durch die Apotheken angwiesen. „Es ist unhaltbar, dass wir wegen irgendwelcher Wartungsarbeiten oder Ausfälle die Leute wegschicken müssen, die sich dann auf die Suche machen, um 30 Kilometer bis zur nächsten Notdienst-Apotheke zu fahren“, stellt er klar.

Nachricht an Warken

Deswegen richtete er sich per E-Mail an Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und fordert, dass Arzneimittelverordnungen im Notdienst bevorzugt weiterhin auf dem klassischen Muster-16-Formular erfolgen sollten. Als Gründe nannte er die wiederholten Ausfälle des E-Rezept-Dienstes der Gematik. „Diese führten dazu, dass E-Rezepte in der Notdienstzeit nicht zuverlässig beliefert werden können“, so der Inhaber. Da zu Bereitschaftsdienstzeiten ein Rückgriff auf die Ausnahmeregelung nach § 4 AMVV in der Regel ausscheide, sei „eine sichere Versorgung der Patienten nur über das Papierrezept gewährleistet“, erklärt er.

Der Bürgerservice des BMG antwortete, dass „Frau Ministerin sehr interessiert an Ihrem Vorschlag zum Muster-16 im Notdienst“ sei, den Geltinger aus seiner praktischen Erfahrung im Gesundheitswesen heraus unterbreitet habe. „Ihre Ausführungen werden hier ausgewertet und tragen dazu bei, zusätzliche Erkenntnisse aus Ihrem Alltag zu gewinnen“, hieß es weiter. „Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass weder individuelle schriftliche Stellungnahmen noch Auskünfte zu zukünftigen Neuregelungen möglich sind“, betont das BMG.

Vorschlag werde geprüft

Geltinger wandte sich mit seinem Anliegen auch an die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK), den Bayerischen Apothekerverband (BAV) und die Abda. Er betonte, dass das E-Rezept „nur dann von Vorteil“ sei, wenn die Technik zuverlässig funktioniere. „Gerade im Notdienst muss eine sichere Einlösemöglichkeit gegeben sein, da Patienten nicht auf weiter entfernte Notdienstapotheken ausweichen können“, sagt er. „Die Geschäftsstelle der BLAK leitete diese Nachricht am selben Tag intern an die Notdienstabteilung der Kammer weiter“, schildert Geltinger. Die Antwort: „Danke für den Vorschlag, wir werden diesen eingehend prüfen und gegebenenfalls an die zuständigen Gremien weiterleiten.“

Er appelliert auch an seine Kolleginnen und Kollegen: „Es sollten sich alle an die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger wenden. Ich wünsche mir in dem Bereich Unterstützung, nur so kann etwas bewirkt werden.“

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