Strafkasse geht nicht APOTHEKE ADHOC, 16.03.2015 12:40 Uhr
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Strafkasse für Fehler: Die Mehrheit der Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC ist der Meinung, dass ein solche Methode in der Apotheke nichts zu suchen hat. Grafik: APOTHEKE ADHOC
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In der Apotheke können viele Fehler passieren, deren Behebung Zeit und Geld kostet – das darf aber nicht auf Kosten der Mitarbeiter gehen, sagt auch die Adexa. Foto: Sarah/Flickr CC BY-SA 2.0
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In einigen Apotheken gibt es Strafkassen nach dem Vorbild des Sparschweins: Wer einen Fehler macht, muss zahlen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Das kann harmlos sein, wenn zum Beispiel jedes Mal ein paar Cent eingeworfen werden, wenn im Beratungsgespräch das Wort „müssen“ fällt – etwa „Wir müssen Ihnen das bestellen“ – ... Foto: Elke Hinkelbein
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... oder wenn der Mitarbeiter versäumt, nach der Kundenkarte zu fragen. Foto: Elke Hinkelbein
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Wenn bis zu 10 Euro wegen eines Fehlers bei der Abgabe fällig werden, hört der Spaß zumindest für die Mitarbeiter auf. Foto: Elke Hinkelbein
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Egal, ob das Geld in eine gemeinsame Kaffeekasse oder die Finanzierung von Retaxationen fließt – ohne Zustimmung der Angestellten ist eine Strafkasse nicht erlaubt. Foto: Elke Hinkelbein
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Arbeitnehmer müssen für Fehler im Arbeitsalltag üblicherweise nicht haften. Foto: Marcus Witte
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Ausgenommen sind Fehler, die auf mittlerer oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Foto: Elke Hinkelbein
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In diesem Fall müssen die Arbeitnehmer den Schaden meist mindestens anteilig übernehmen. Bei Vorsatz ist der Angestellte vollstens haftbar Foto: Marcus Witte
Berlin - Wo gearbeitet wird, passieren Fehler: In der Offizin können diese teuer werden, etwa wenn der Rabattvertrag nicht bedient, falsch abkassiert oder das Aut-idem-Kreuz missachtet wird. Manche Chefs geben die Kosten an ihre Angestellten weiter. In Ordnung sei das nicht, sagt die Adexa. Auch die Mehrheit der Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC denkt, dass solche Methoden in der Apotheke nichts zu suchen haben.
Insgesamt 66 Prozent der Teilnehmer sprachen sich gegen ein solches Vorgehen aus: 20 Prozent verorten Strafkassen ins „finsterste Mittelalter“, 33 Prozent waren der Meinung, das man so nicht mit Angestellten umspringen dürfe, und 13 Prozent gaben an, Strafkassen nützten nichts, sondern brächten nur Ärger.
23 Prozent der Teilnehmer gaben an, sie fänden eine Strafkasse nur dann okay, wenn es zeitgleich die Kaffeekasse sei. 9 Prozent sprachen sich uneingeschränkt dafür aus: Es sei eine gute Idee, denn Fehler kosteten Geld und müssten bestraft werden. Vom 11. bis 13. März 2015 nahmen insgesamt 232 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC an der Umfrage teil.
Offiziell ist es jedoch nicht erlaubt, Kosten, die durch Fehler entstehen, den Mitarbeitern aufzubürden – selbst wenn diese immer und immer wieder auftreten. Egal, ob von dem Geld der gemeinsame Kaffee gekauft wird oder Retaxationen refinanziert werden – ohne Zustimmung der Angestellten sind Strafkassen ta
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