Darf eine Apotheke einen Großhandel betreiben? Mit dieser Frage beschäftigen sich nach der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) Vertreter der Länderbehörden. Morgen und übermorgen kommt in Halle/Saale die Expertenfachgruppe „Großhandel/ Arzneimittelvertrieb“ der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) zusammen. Die betroffenen Apotheken hoffen, dass sich die Runde auf ein positives Votum einigt.
Derzeit herrscht in den Bundesländern Uneinigkeit darüber, ob Apotheker weiterhin als Großhändler tätig sein dürfen. Der Grund: In der Neufassung der ApBetrO heißt es, die Betriebsräume der Apotheke seien von „anderweitig gewerblich oder beruflich genutzten Räumen“ abzutrennen.
Die Aufsichtsbehörden in Hessen und Sachsen folgern daraus, dass der Großhandel als eigenständiges Gewerbe angemeldet werden muss. Die Apotheken wurden darüber informiert, dass die Großhandelsräume von der Apotheke autark sein müssen. Anwälte, die Apotheken mit Großhandelserlaubnis vertreten, sind anderer Auffassung – und offenbar auch einige Bundesländer. Beim Treffen der Expertenfachgruppe soll daher über das Thema gesprochen werden.Bindende Entscheidungen würden nicht getroffen, erklärt Kathrin Hoffmann, die beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt für die Erteilung von Apothekenbetriebserlaubnissen zuständig ist. Es gehe vor allem um eine Harmonisierung der Gesetzesauslegung.
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