Die Apotheken beweisen immer wieder, dass sie mehr sind als reine Arzneimittelabgabestellen. Durch die Beratung vor Ort wird sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten die richtigen Medikamente erhalten. In der Münchener Barer Apotheke entdeckte eine Approbierte einen fatalen Fehler auf einem Rezept – und rettete damit ein Kind vor schweren gesundheitlichen Folgen. Verschrieben wurde Actikerall (Fluorouracil/Salicylsäure, Almirall) zur zweimaligen Anwendung im Auge. Inhaberin Elisabeth Sommersgutter betont: „Der Versandhandel hätte das Rezept vielleicht ohne Nachfragen beliefert. Wer weiß.“
Ein Vater kam in die Barer Apotheke mit einem Rezept aus einer Augenarztpraxis. „Sein Kind hatte Sand im Auge und sollte befeuchtende Augentropfen verschrieben bekommen“, sagt Sommersgutter. Ihre beratende Approbierte wurde jedoch stutzig, als sie das Präparat auf der Verordnung sah, denn Actikerall ist eigentlich zur topischen Behandlung von Hautveränderungen vorgesehen und enthält Fluorouracil und Salicylsäure.
Glücklicherweise sei die Apothekerin aufmerksam gewesen und habe den Irrtum aufgedeckt, sagt die Inhaberin. Bei der Beratung werde immer nachgefragt, für wen das Präparat gedacht sei und wogegen es helfen solle. „Wir lassen uns gerne alles erklären.“ Im Fall des Actikerall-Rezepts habe die Approbierte dem Vater den Fall geschildert und die Abgabe verweigert.
„Das hätte auch ins Auge gehen können“, sagt die Inhaberin. Offenbar sei es durch ein ähnlich klingendes Präparat zu einer Verwechslung gekommen. Die Apotheke empfahl dem Vater zur akuten Behandlung apothekenpflichtige Augentropfen, ließ sich die Telefonnummer geben und versprach, in der Praxis nachzufragen und sich daraufhin wieder zu melden.
Offenbar sollte Azyter (Azithromycin, Thea) verordnet werden, sagt Sommersgutter. Der Apothekerin gehe es nicht darum, die Schuld zuzuweisen, sondern auf Fehlersuche zu gehen. „Ich kann mir nicht vorstellen, wie das in der Praxis passieren konnte. Vielleicht kam es in der Taxe zu einer Verwechslung.“ Bei Rücksprache mit der Praxis habe man sich für die Aufklärung bedankt und korrekte Augentropfen verordnet.
„Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn die Lösung im Auge des Kindes gelandet wäre. Im schlimmsten Fall wären bleibende Schäden möglich gewesen“, sagt die Inhaberin. Der Vater sei ebenfalls froh über die Beratung und Betreuung gewesen. „Dafür ist die Apotheke vor Ort da, dass wir genau solche Fehler aufdecken. Der Versand ist keine Lösung, da man gewisse Dinge dort einfach nicht erkennen kann.“ Ob man dort nachgefragt und angerufen hätte, bezweifelt sie.
Sommersgutter ist seit 2018 selbstständig. Die 40-Jährige sei froh, dass der Vater ordentlich versorgt werden konnte. Sie betont mit Verweis auf den Apothekenprotest, dass genau solche Fälle zeigen, dass mit dem Bezug der Arzneimittel in stationären Apotheken nicht nur Arbeitsplätze gesichert würden, sondern auch die Gesundheit der Menschen. Deshalb beteiligte sie sich am Montag und protestierte mit.