Der Moment entscheidet! Laut Landgericht Köln verstößt der Indikationstisch von Klosterfrau gegen das Selbstbedienungsverbot.Foto: APOTHEKE ADHOC
Mit dem Aufsteller werden Leerpackungen apothekenpflichtiger Produkte in der Freiwahl präsentiert.Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Kunden können die Dummies dann an der Kasse gegen die Originalware eintauschen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Je nach Jahreszeit werden unterschiedliche Produkte beworben.Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Wettbewerbszentrale hatte den Hersteller wegen des Aufstellers und dazugehörigen Rabatten abgemahnt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Klostefrau argumentiert, Leerpackungen seien genauso als Werbung anzusehen wie Flyer, Plakate und Schaufensterdekorationen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Gegenüber den Apothekern bewarb der Hersteller die Aktion allerdings als Verlängerung der Sichtwahl in die Freiwahl.Foto: APOTHEKE ADHOC
In der Geschäftsführung ist der Bereich Chefsache: Firmenchef Friedrich Neukirch verantwortet seit dem Ausscheiden von Stefan Meyer die Bereiche Vertrieb, Marketing und Wissenschaft.Foto: Elke Hinkelbein
Das LG rechnet damit, dass die Aktion schnell Nachahmer finden könnte – schon weil Klosterfrau großes Renommee in der Apotheke genießt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Kölner Hersteller ist allerdings auch in der Drogerie sehr präsent.Foto: APOTHEKE ADHOC
In Deutschland ist die Aktion neu, im Ausland stellen Hersteller Leerpackungen in die Freiwahl.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin
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Selbstbedienung oder Werbung? Klosterfrau kämpft um OTC-Dummies.
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