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adhoc24 vom 19.09.2022

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adhoc24 vom 19.09.2022Grafik: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Unternehmen sind laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das gilt auch für Apotheken. / Die Apotheken fordern vom Gesetzgeber, sich nicht mehr extra für die Abgabe von Hilfsmitteln präqualifizieren zu müssen. / Mit dem an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff gibt es ein weiteres Covid-19-Vakzin von Biontech/Pfizer. Dies hat allerdings wie die Fertiglösung eine graue Kappe.

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