Hilfsmittelliefervertrag

Pari-Bonus für Apotheken

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Der Begriff Pari Boy gilt unter Apothekern als Synonym für Medikamentenvernebler. Im neuen Hilfsmittelliefervertrag der Barmer GEK und der Techniker Krankenkasse (TK) wurde allerdings ein Vertragspreis für diese Produktgruppe vereinbart, der mit 99 Euro deutlich unter den Kosten eines Pari Boy liegt. Der Hersteller Pari informierte die Apotheken in einem Schreiben nun darüber, wie sie Barmer GEK- und TK-Versicherte dennoch mit einem Pari Boy versorgen können. Zusätzlich incentiviert das Unternehmen mit Sitz in Starnberg die Apotheken mit einem Bonus von 20 Euro pro abgegebenem Gerät.

„Bei namentlicher Verordnung mit Begründung kann das entsprechende Inhalationsgerät über einen Kostenvoranschlag abgerechnet werden“, so der Hinweis. Die Firma empfiehlt, die Geräte der Pari Boy S Familie zu den üblichen Abrechnungspreisen anzusetzen. Sie liegen zwischen 117,60 und 138,05 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Apotheke bedeutet die Abgabe eines Pari Boy über Vertragspreis durch den notwendigen Kostenvoranschlag somit zusätzlichen Aufwand.

Apotheken, die sich dafür vom Hersteller honorieren lassen wollen, müssen sich zunächst als so genannter „Active Partner“ anmelden. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Apotheke ihren Kunden eine jährliche Überprüfung des Pari Boys anbietet. Dazu muss sie sich ein Druckprüfgerät, das Pari für rund 79 Euro verkauft, anschaffen. Zudem sind alle zwei Jahre kostenpflichtige Schulungen zu besuchen. Pro angeworbenem Kunden gibt es 20 Euro Bonus für die Apotheke. Pari hat das Programm eigenen Angaben zufolge schon im Jahr 2007 gestartet.

Die TK ist von dem Angebot nicht begeistert, insbesondere weil es schon die zweite Aktion des Unternehmens ist, drohende Umsatzverluste durch den Hilfsmittelliefervertrag auf Kosten der Kasse abzuwenden. Erst kürzlich hatte Pari die Ärzte darüber informiert, dass sie auch weiterhin produktbezogen verordnen könnten. Die TK schickte der Firma daraufhin eine Unterlassungserklärung, die Pari inzwischen abgegeben hat.

„In den Hilfsmittelrichtlinien steht, dass der Arzt die Produktart und nicht das Produkt an sich verschreiben soll“, sagte ein TK-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Es sollte deshalb nicht der Produktname, sondern „Medikamentenvernebler“ auf dem Rezept stehen. Die Apotheke könne dann entscheiden, welches Gerät sie abgebe. Laut TK gibt es Alternativen zum Pari Boy, mit denen der Vertragspreis von 99 Euro eingehalten werden könne. Lediglich in medizinisch begründeten Ausnahmefällen sei die Verordnung eines speziellen Produktes möglich.

Während die TK das Marketing bei den Ärzten erfolgreich unterbinden konnte, sind ihr beim Apotheken-Bonusprogramm offenbar die Hände gebunden. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht gebe es keinen Ansatzpunkt, so der Sprecher der Kasse. Allerdings werde darüber nachgedacht, wie die Versicherten informiert werden könnten.

Pari hat unterdessen auch mit seinem Produktangebot auf die neue Vertragslandschaft reagiert. Mit dem Pari basic stehe an April 2010 eine günstigere Variante zur Verfügung, die die Apotheken bei Verordnungen für Barmer GEK- und TK-Versicherte ohne Kostenvoranschlag abgegeben könnten, sagte eine Sprecherin der Firma gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Gerät soll im Einkauf rund 90 Euro kosten.

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