Brief an Abgeordnete

Warken rührt Werbetrommel für Cannabis-Versandverbot

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Berlin -

Am Mittwoch hat das Kabinett den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beschlossen, der Online-Verschreibung und den Versand von Medizinalcannabis verbietet. In einem Brief wirbt die Ministerin bei beiden Regierungsfraktionen nun schon einmal für die parlamentarische Debatte.

In einem Schreiben hat sich die Ministerin nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch direkt an die Abgeordneten der Union und SPD gewandt, um ihnen im Detail die Gründe für ihre Gesetzesänderung darzulegen – denn das „Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ muss sich nun im nächsten Schritt im Parlament beweisen.

„Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 ist eine besorgniserregende Entwicklung bei der Versorgung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten“, leitet Warken ein. Die Importe von Cannabisblüten seien vom ersten Halbjahr 2024 zum ersten Halbjahr 2025 um über 400 Prozent gestiegen – mit weiter anhaltender Dynamik. „Dieser Anstieg ist nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, denn die GKV-Verordnungen steigen bisher nur im einstelligen Prozentbereich. Vielmehr greifen Konsumenten zu Rauschzwecken in erheblichem Umfang auf Medizinal-Cannabis zurück“, folgert Warken.

Verantwortlich dafür seien laut der Ministerin vor allem Online-Plattformen, die sich wegen des Wegfalls des Betäubungsmittelstatus etablieren konnten. Dort könnten Konsumenten Cannabisblüten mit hohen THC-Gehalten per Fragebogen ohne jeglichen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt per Versand beziehen werden. „Dies setzt offensichtlich Konsumanreize, schafft zusätzlich neuen Konsum und gefährdet darüber hinaus wegen der hohen THC-Gehalte die Konsumenten“, warnt die Ministerin.

Angesichts des Suchtrisikos, der gesundheitlichen Risiken und der Tatsache, dass es sich bei Medizinal-Cannabis um ein Arzneimittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung handele, sei diese Praxis nicht mit der Patientensicherheit und dem Gesundheitsschutz vereinbar.

Abgrenzung zum Genusskonsum

„Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung zum nicht-medizinischen Bereich“, betont Warken.

Für den nicht-medizinischen Konsum stünden den Genusskonsumenten durch die Teillegalisierung der Eigenanbau zum Eigenkonsum und die Anbauvereinigungen zur Verfügung, die eine kontrollierte und begrenzte Weitergabe von Cannabis an Erwachsene unter strengen Auflagen ermöglichen würden.

Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen würden ausschließlich die „arzneiliche Anwendung zur Gewährleistung der Patientensicherheit“ betreffen. „Der Zugang zur Versorgung von schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten mit Medizinal-Cannabis bleibt dabei vollständig erhalten“, versichert sie in ihrem Schreiben.

Verbot von Fernverschreibung und Versand

Ziel des Gesetzes sei es, nur die beschriebene Fehlentwicklung zu korrigieren. Verboten werden soll die Fernverschreibung von medizinischem Cannabis. Künftig darf diese nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen Patienten und Arzt in der Arztpraxis oder im Rahmen eines Hausbesuches erfolgen. Folgezepte dürfen telemedizinisch verschrieben werden, wenn ein persönlicher Kontakt innerhalb der letzten vier Quartale stattgefunden hat. Auch der Vertriebsweg über den Versandhandel soll verboten werden. Ausgenommen sind Botendienste von Apotheken.

„Wir korrigieren damit eine offensichtliche Fehlentwicklung, ohne die Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten einzuschränken. Ich freue mich auf die konstruktiven parlamentarischen Beratungen zu diesem wichtigen Gesetz“, schließt Warken.

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