Niederlage für Bloomwell

Kein Gratis-Rezept für Sido-Cannabis

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Berlin -

„Rezept jetzt kostenlos & Blüten bequem geliefert“ – Mit diesem Slogan warb die Cannabis-Plattform Bloomwell. Doch das Landgericht Frankfurt (LG) untersagte diese Werbung jetzt im Eilverfahren, genauso wie die Werbung mit Rapper Sido.

Bei Bloomwell können Kundinnen und Kunden ein kostenloses Rezept anfordern. „Wir haben eine zeitlich begrenzte Aktion, über die du dein Cannabis-Rezept ohne zusätzliche Kosten bekommen kannst. Alles, was du dafür tun musst, ist dich bei Bloomwell zu registrieren und die kostenfreie Rezeptanfrage auswählen“, heißt es auf der Website. An anderer Stelle ist die Rede davon, dass man dabei nur aus einer limitierten Produktauswahl auswählen kann.

Offenbar handelt es sich um Produkte der Marke „Siggis Pharm“, die exlusiv bei Bloomwell angeboten wird und hinter der die Kölner Firma MeinBlock sowie Demecan stehen. MeinBlock wiederum ist ein Projekt von Rechtsanwalt Burkhard Westerhoff, der gemeinsam mit Sido bereits unter dem Namen Kabumm Spirituosen vertreibt.

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ging dagegen vor und erwirkte vor dem LG die beantragte einstweilige Verfügung. Bloomwell darf demnach nicht mehr mit einem kostenlosen Rezept als Zugabe zur Bestellung von Medizinalcannabis werben. Auch die Werbung mit Sido unter der Überschrift „Mit Sido zu Deinem Cannabis-Rezept“ wurde untersagt.

„Mit Sido zu Deinem Cannabis-Rezept“

„Die einstweilige Verfügung unterstreicht die dringende Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber gegen die Geschäftsmodelle derartiger Plattformen vorgehen muss“, sagt Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der die AKNR auch in diesem Verfahren vertritt. Gerade mit Blick auf die am Mittwoch im Gesundheitsausschuss anstehende Anhörung zur Anpassung des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG) sollte aus seiner Sicht erneut die Notwendiugkeit der angedachten Anpassungen belegt sein: „Die geschäftlichen Praktiken derartiger Plattformen haben nichts, aber auch gar nichts mit einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung mit diesen Stoffen zu tun. Ganz im Gegenteil werden vielfältige Maßnahmen und Werbemethoden eingesetzt, um möglichst schnell und einfach gerade das jüngere Publikum anzusprechen und zur Bestellung der anerkannt gefährdenden Stoffe zu veranlassen.“

Das Verfahren offenbare auch, dass die Plattformen ausschließlich den Zweck der Arzneimittelabgabe verfolgten und nichts mit einem telemedizinischen Angebot zu tun hätten: „Das Verschenken von ärztlichen Behandlung ist Ausdruck davon, dass dieser Teilaspekt den Anbietern nichts wert ist, sondern nur versucht wird, die Verschreibung als notwendiges Übel irgendwie mitzuliefern. Dies ist zum einen respektlos gegenüber Ärzten, die ihren Beruf ernst nehmen, und beweist zum anderen, das man bei Bloomwell und anderen Plattformen keine Behandlung erwarten kann“, so Douglas.

„Wir hoffen, dass die Politik sich durch die Plattformbetreiber nicht aufs Glatteis führen lässt, sondern erkennt, dass diese allein und ausschließlich den Absatz um jeden Preis im Sinn haben, nicht aber einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Stoffen.“

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