„Sehr kleinteiliges Gesetz“

Cannabis-Legalisierung: Richterbund bekräftigt Kritik

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Berlin -

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat seine Kritik an der von der Bundesregierung geplanten Cannabis-Legalisierung bekräftigt. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein Cannabis-Gesetz sei nicht geeignet, um die von ihm ausgerufenen Ziele zu erreichen, teilte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Samstag mit. „Insbesondere wird die Justiz durch die Gesetzespläne nicht entlastet, sondern eher zusätzlich belastet. Das sehr kleinteilige Gesetz würde zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen.“

Rebehn sagte zugleich, es sei kaum zu erwarten, dass der Schwarzmarkt durch die Ampel-Pläne zurückgedrängt wird. „So sollen der Erwerb und der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig unabhängig von der Bezugsquelle straflos bleiben. Weil der Eigenanbau oder ein Bezug über Anbauvereinigungen aber einige Hürden hat, dürfte auch die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt im Sog des Cannabisgesetzes wachsen.“

Kleine Änderungen

Lauterbach hatte zuletzt damit gerechnet, dass sich das Bundeskabinett in der kommenden Woche mit dem Gesetzentwurf seines Ministeriums zur Cannabis-Freigabe befassen wird. Es werde „noch kleine Änderungen“ geben, sagte der Minister in einem Interview. Details nannte er nicht.

Lauterbach will mit dem Gesetz den Anbau und die Abgabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine, sogenannter Cannabis-Clubs, unter womöglich strengen Regeln erlauben. Zudem sollen Erwachsene 25 Gramm des Rauschmittels besitzen sowie maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen dürfen.

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