Thüringen unterstützt Praxen & Apotheken

2025: Eine Niederlassungsförderung für Apotheker

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Weimar -

Die Gründung oder Übernahme von Arztpraxen und Apotheken im ländlichen Raum ist vom Land Thüringen in diesem Jahr mit mehr als 1,2 Millionen Euro finanziell unterstützt worden. Davon profitiert haben 26 Ärzte, neun Zahnärzte und ein Apotheker, wie das für die Bewilligung zuständige Landesverwaltungsamt auf Anfrage mitteilte. Dabei geht es um Einzelfördersummen von bis zu 45.000 Euro.

Für 2026 seien bereits 375.000 Euro für die Niederlassung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern in kleineren Kommunen bewilligt worden, hieß es. Weitere Anträge werden im Laufe des Jahres erwartet.

Mit der unter der rot-rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten Niederlassungsförderung für selbstständige Heilberufler will das Land die Gesundheitsversorgung in kleinen Städten und Gemeinden für die nächsten Jahre sicherstellen. In Thüringen sind derzeit etwa 110 Hausarzt- und fünf Kinderarztsitze zu besetzen, wie aus einer Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigung hervorgeht. Lücken gibt es auch bei Augenärzten mit rund 13 vakanten Arztsitzen und bei Neurologen: In dieser Fachgruppe fehlen landesweit sieben Mediziner.

Höhe abhängig von Berufsgruppe und Einwohnerzahl

In einigen Regionen hat sich in den vergangenen Jahren auch das Problem fehlender Praxisnachfolger bei Zahnärzten zugespitzt, nachdem Thüringen hier viele Jahre lang überversorgt war. Auch Apothekerkammer und Apothekerverband weisen seit einiger Zeit auf Probleme bei der Nachfolgersuche für altersbedingt ausscheidende Pharmazeuten hin.

Die Höhe der im Einzelfall ausgereichten Fördersumme ist unter anderem abhängig von der jeweiligen Berufsgruppe und der Einwohnerzahl der Orte, in denen die Heilberufler Praxen oder Apotheken neu gründen beziehungsweise bestehende übernehmen wollen.

Insgesamt 42 Heilberufler hatten in diesem Jahr Landeszuschüsse für die Niederlassung beim Landesverwaltungsamt beantragt, weitere 13 Anträge beziehen sich auf das Jahr 2026. Abgelehnt wurden in diesem Jahr je drei Förderanträge von Ärzten und Zahnärzten. Gründe dafür waren etwa, dass in der jeweiligen Region keine Unterversorgung herrscht oder die Antragssteller bereits vor der Behördenentscheidung mit der Niederlassung begonnen hatten.

Förderbetrag soll aufgestockt werden

Im nächsten Jahr soll der je Heilberufler höchstmögliche Förderbetrag auf bis 50.000 Euro aufgestockt werden, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mitteilte. Zudem werde das Förderverfahren in bestimmten Punkten angepasst. So sollen nunmehr auch Verwandte ersten Grades förderberechtigt sein, was bisher ausgeschlossen war. Das betrifft etwa Kinder von Heilberuflern, die die elterliche Praxis oder Apotheke weiterführen wollen. Hierzu liefen noch Abstimmungen mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof, so die Ministeriumssprecherin.

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