Der Kampf um Fachkräfte macht auch vor Apotheken nicht halt – Grund genug, Mitarbeiter-Boni in den Blick zu nehmen und gezielt in die Bindung des eigenen Teams zu investieren. Dabei können steuerlich begünstigte Mitarbeitervorteile ein wirkungsvolles Instrument sein – wenn man sie richtig zu nutzen weiß. Die Steuerexpertin Daniela Hartmann erklärt im Gespräch, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Inhaber:innen achten sollten.
„Der steuerfreie Sachbezug ist inzwischen Standard in vielen Apotheken“, berichtet Hartmann von S&P Steuerberatungsgesellschaft in Dresden. Meist in Form von Gutscheinen, etwa für Supermärkte oder Tankstellen, kommt die Zuwendung direkt bei den Mitarbeitenden an. Aber Vorsicht: Nicht alle Anbieter sind zulässig. „Amazon ist beispielsweise ausgeschlossen, das Format ‚Wunschgutschein‘ steht aktuell noch auf dem Prüfstand.“ Entscheidend sei, dass die Gutscheine inländisch und zweckgebunden einlösbar sind.
Ein weiterer beliebter Baustein ist die betriebliche Gesundheitsförderung. „Viele denken sofort ans Fitnessstudio – das fällt aber nicht automatisch unter die Steuerbefreiung“, erklärt Hartmann. Gefördert werden hingegen anerkannte Präventionsmaßnahmen wie Rückenschule, Ernährungs- oder Rauchentwöhnungskurse. Auch Yoga könne unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein, wenn ein beruflicher Bezug erkennbar ist.
Wenig bekannt, aber durchaus attraktiv: die sogenannte Erholungsbeihilfe. Betriebe können Mitarbeitenden einmal jährlich pauschal bis zu 156 Euro steuerbegünstigt auszahlen, ergänzt um 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro je Kind. „Das Geld kommt brutto für netto an und eignet sich gut, um den Urlaub finanziell aufzuwerten“, so Hartmann. Wichtig: Die Zahlung muss zusätzlich und im zeitlichen Zusammenhang erfolgen und darf nicht mit bestehenden Urlaubs- oder Gehaltsbestandteilen verrechnet werden.
Auch Fahrtkostenzuschüsse oder Dienstradleasing gewinnen an Bedeutung – ebenso wie Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten. „Hier ist entscheidend, dass es sich immer um eine zusätzliche Leistung handelt“, betont Hartmann. Eine Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile sei nicht zulässig.
Viele Arbeitgeber unterschätzen, wie wichtig Transparenz bei Benefits ist. „Manche Mitarbeitende sehen steuerbegünstigte Zuschüsse als selbstverständlich an“, sagt Hartmann. Dabei handelt es sich stets um freiwillige Leistungen. Ihr Rat: „Tue Gutes und rede darüber. Nur so wird sichtbar, dass der Inhaber bereit ist, zusätzlich Geld in die Hand zu nehmen, um sein Team zu unterstützen.“
Steuerlich begünstigte Benefits seien kein Allheilmittel, aber ein wirksames Signal der Wertschätzung, sagt Hartmann. „Am Ende geht es darum, Mitarbeitende nicht nur zu bezahlen, sondern ihnen zu zeigen, dass sie das wertvollste Gut der Apotheke sind.“ Gerade in Zeiten knapper Ressourcen könne das über die Zukunftsfähigkeit einer Apotheke entscheiden.
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