Darf die Apotheke korrigieren?

Falsche Dosierung auf BtM-Rezept

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Berlin -

Die Dosierungsangabe auf Betäubungsmittelrezepten (BtM-Rezept) ist Pflicht. Doch wie sieht die Regelung aus, wenn die Angabe eindeutig falsch ist? Dürfen Apotheken den Stift ansetzen und die richtige Einnahme vermerken? Ein Überblick.

Kommt es bei BtM-Rezepten zu Unklarheiten oder Fehlern, so ist dies mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Die Heilung oder Neubeschaffung ist gerade bei BtM-Rezepten kompliziert. Daher kommt es immer wieder zu Unsicherheit darüber, welche Angaben verändert oder ergänzt werden dürfen.

Dosierung ist Pflicht

Grundsätzlich schreibt die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) vor, dass auf der Verordnung eine Dosierungsangabe vermerkt sein muss. Dabei müssen die Einzel- und Tagesangaben beachtet werden. Außerdem müssen die Dosierungshinweise konkret formuliert sein: Angaben wie „bei Bedarf“ sind nicht ausreichend. Stattdessen kann die Formulierung beispielsweise „alle 3 Tage ein Pflaster aufkleben“ lauten.

Alternativ kann die Dosierung auch mittels Medikationsplan sichergestellt werden. Dann muss dem/der Patient:in eine schriftliche Anweisung mitgegeben werden. Dennoch muss auf dem Rezept der Hinweis „nach schriftlicher Anweisung“ aufgebracht werden. Ohne Dosierung darf das Rezept nicht beliefert werden.

Was tun bei falscher Dosierung?

Fehlt die Angabe, kann sie nach Rücksprache mit dem/der Ärzt:in von der Apotheke ergänzt werden. Wie sieht es jedoch aus, wenn die Dosierung eindeutig falsch ist? Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei Tabletten eine Pflaster-Dosierung vermerkt ist oder andersherum. Darf die Apotheke in diesem Fall die Dosierung ändern?

Handelt es sich um einen eindeutigen Fehler, so muss in jedem Fall der/die Verordner:in kontaktiert werden, um Klarheit zu schaffen. Apotheken dürfen nach Rücksprache die falsche Angabe ändern – allerdings muss daran gedacht werden, diese auch auf dem Durchschlag anzupassen. Auch der verbleibende Teil in der Arztpraxis muss geändert werden, damit die Angaben übereinstimmen. Alle Änderungen müssen mit Datum und Kürzel abgezeichnet werden.

Der/die Patient:in sollte über die Anpassung und die richtige Dosierung informiert werden, da sie eventuell auch falsch auf den Medikationsplan übertragen wurde. Grade bei Betäubungsmitteln sollte lieber einmal zu viel auf die korrekte Einnahme hingewiesen werden als einmal zu wenig.

Angaben, die auf einem BtM-Rezept nicht fehlen dürfen:

  • Name, Vorname und Anschrift des/der Patient:in
  • Ausstellungs­datum
  • Arzneimitte­lbezeichnung, jeweils zusätzlich Bezeichnung und Gewichts­menge des enthaltenen Betäubungs­mittels je Packungs­einheit, bei abgeteilten Zubereitungen je abge­teilter Form, Darreichungs­form
  • Menge in Gramm oder Milli­liter, Stück­zahl der abge­teilten Form
  • Gebrauchs­anweisung mit Einzel- und Tages­gabe oder ein Hinweis auf schriftliche Gebrauchs­anweisung
  • Bei Überschreitung der Höchstmenge in 30 Tagen „A“
  • Name des/der verschreibenden Arzt:in, Zahn­arzt:in oder Tier­arzt:in, seine/ihre Berufs­bezeichnung, Anschrift und Telefon­nummer
  • Unterschrift des/der Verschreibenden
  • im Vertretungs­fall der Vermerk „i.V.“
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