Rechtliche Grundlagen

PKA im HV: Was darf (nicht) abgegeben werden?

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Berlin -

PKA übernehmen in der Apotheke eine wichtige Rolle im Erstkontakt und beim Verkauf apothekenüblicher Waren wie Kosmetik oder Medizinprodukte. Sie dürfen jedoch keine Arzneimittel abgeben oder pharmazeutisch beraten. Die Grenze zwischen kaufmännischen und pharmazeutischen Tätigkeiten wird durch die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) streng reglementiert. Dennoch – oder gerade deshalb – fordert Inhaber Dr. Nojan Nejatian aus der Heegbach-Apotheke in Erzhausen ein anerkanntes Fortbildungspaket für PKA: „Es müsste genauso laufen wie bei PTA und Apotheker:innen.“

Die Arbeit von PKA im Handverkauf der Apotheke ist ein rechtlich sensibles Feld, da hier die Grenze zwischen kaufmännischer Tätigkeit und pharmazeutischer Verantwortung verläuft. Deshalb wird zwischen pharmazeutischem Personal und nicht-pharmazeutischem Personal unterschieden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Was darf eine PKA abgeben?

Pharmazeutisches Personal, wie Apothekerinnen und Apotheker, PTA und Pharmazieingenieur:innen dürfen Arzneimittel abgeben und dazu beraten. Das dürfen PKA hingegen nicht. Die Abgabe und Beratung von Arzneimitteln gehört rechtlich zu den pharmazeutischen Tätigkeiten.

Eine PKA darf folglich nur Waren abgeben, die keine Arzneimittel sind. Das Gesetz spricht hier von apothekenüblichen Waren.

Erlaubt sind:

  • Kosmetik und Körperpflegeprodukte, wie Cremes, Shampoos, Sonnenschutz
  • Säuglingspflege und -nahrung, wie Fläschchen, Schnuller, Babynahrung
  • Diätetika, wie bestimmte Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, sofern sie nicht als Arzneimittel eingestuft sind
  • Verbandmittel, wie Pflaster, Bandagen, Kompressen
  • Medizinprodukte, wie Blutdruckmessgeräte, Inhalationsgeräte oder Fieberthermometer, solange es sich um eine reine Verkaufstätigkeit handelt und keine beratungsintensive Beratung zu Indikation oder Anwendung erforderlich ist
  • Nahrungsergänzungsmittel, wie Vitamine oder Magnesium, sofern sie rechtlich als Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel und nicht als (freiverkäufliches) Arzneimittel deklariert sind

Verboten sind:

  • apothekenpflichtige Arzneimittel
  • verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • freiverkäufliche Arzneimittel, selbst pflanzliche Tees oder Hustensäfte, die als Arzneimittel zugelassen sind, dürfen rechtlich gesehen nicht von einer PKA ohne pharmazeutische Aufsicht/Abgabeberatung verkauft werden

PKA als Erstkontakt

In der Heegbach-Apotheke in Erzhausen übernehmen PKA nicht nur die Kosmetikberatung, erklärt Dr. Nojan Nejatian. „Sie sind verantwortlich für die Erstkontaktaufnahme. Dabei werden mittlerweile die verschiedensten Kanäle genutzt.“ Neben einer telefonischen Anfrage kümmern sich die PKA auch um die Chats bei WhatsApp und beantworten E-Mails. „Dies ist natürlich keine pharmazeutische Beratung, sondern eine Unterstützung für die Kundinnen und Kunden, zu Preisfragen zum Beispiel.“

Mehr Fortbildung für PKA

Er wünscht sich trotz der Verantwortung, die PKA übernehmen, deutlich mehr Fortbildungsmöglichkeiten. „Es müsste genauso laufen wie bei PTA und Apotheker:innen.“ PKA seien für ihn das Herzstück der Apotheke. „Das Engagement unser PKA kennt keine Grenzen. Sie beraten in unserem Sanitätshaus zu Kompressionsstrümpfen, Bandagen und jeglichen Hilfsmitteln. Das ginge in der Apotheke nicht.“

PKA können sich durch Fachqualifikationen in Dermokosmetik, Warenwirtschaft, Marketing, Ernährungsberatung oder als Wundexperten spezialisieren. Durch freiwillige Fortbildungen können Punkte für ein Zertifikat der Apothekerkammer gesammelt werden. Typischerweise sind 50 bis 90 Punkte innerhalb von 3 Jahren erforderlich, wobei die Regelungen je nach Kammer und Bundesland variieren.

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