„Widerspruch zum ApoVWG“

Wegen Finanzkommission: pDL streichen

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Berlin -

Der am Montag veröffentlichte Bericht der Finanzkommission Gesundheit stehe im deutlichen Widerspruch zur Einführung labordiagnostischer Leistungen über die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), erklärt der Verband der Akkreditierten Labore (ALM). Labordiagnostik in Apotheken sei mit der Gefahr von Fehlinterpretationen verbunden und könnte zu kostspieligen Mehrfachuntersuchungen und damit auch zu Mehrkosten führen. Die Labordiagnostik müsse im ärztlichen Verantwortungsbereich bleiben.

„Es ist für uns fraglich, inwieweit die von der Finanzkommission empfohlene Anpassung der Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie zur Reduktion bestimmter Laborleistungen im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung vor dem Hintergrund vermeintlich fehlender Evidenz und möglicher Überdiagnostik nicht auf die vorgesehene Einführung von Diagnostik in Apotheken im Rahmen des ApoVWG angewendet werden sollte“, sagt der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller. „Wenn man das eine fordert und das andere nicht, wirkt es widersprüchlich.“

Zwar sei es richtig für das Gesundheitssystem, dass ein Fokus der Arbeit der Kommission auf der Stärkung der Prävention gelegen habe. Allerdings sollten hierfür alle gesetzlichen Regularien gut aufeinander abgestimmt sein. Labordiagnostik in Apotheken mit qualitativ nicht ausreichend gesicherten Schnelltests und dazu ohne ärztlichen Kontext bei der Indikationsstellung und mit der Gefahr von Fehlinterpretationen führe unweigerlich zu kostspieligen Mehrfachuntersuchungen zu Lasten der Solidargemeinschaft, warnt Müller.

„Labordiagnostik gehört primär in den ärztlichen Verantwortungsbereich. Eine teilweise Verlagerung in Parallelstrukturen wie Apotheken ist daher weder erforderlich noch sachgerecht im Sinne guter Versorgung, insbesondere bei meldepflichtigen Erkrankungen sowie auch im Rahmen der geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) zur Untersuchung von Risikofaktoren bei häufigen Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Fettstoffwechselerkrankungen“, stellt Müller klar.

Keine neuen Parallelstrukturen

Fachärztlich geführte Labore würden eine flächendeckende und wohnortnahe fachärztliche Laborversorgung zu im internationalen Vergleich niedrigeren Kosten gewährleisten. Statt nun neue Parallelstrukturen über Apotheken zu Lasten der GKV zu schaffen, hielte es der ALM auch mit Blick auf die Empfehlungen der Finanzkommission für zielführend, bestehende Strukturen wie die fachärztlichen Labore stärker zu nutzen – unter anderem auch durch erleichterten direkten Zugang der Versicherten zu fachärztlicher Labordiagnostik.

Unter anderem habe die Kommission in ihrem Bericht auch den Bereich der Labordiagnostik aufgegriffen. Sie empfehle vor dem Hintergrund vermeintlich fehlender Evidenz und möglicher Überdiagnostik die Anpassung der Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie zur Reduktion bestimmter Laborleistungen im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung (GU, Gesundheits-Check-up). Dadurch seien für das Jahr 2027 Einsparungen in Höhe von 5 Millionen Euro und in den Folgejahren von 9 Millionen Euro zu erzielen.

„Aus Sicht der Akkreditierten Labore widerspricht wiederum das Festhalten am ApoVWG in der vorliegenden Form diesen Sparvorschlägen der Finanzkommission: Durch Diagnostik in Apotheken im Rahmen von pDL werden unnötige Doppeluntersuchungen erfolgen und dies wird zu vermeidbaren erheblichen Mehrkosten für die GKV führen“, so Dr. Müller. „Nur wenn Laboruntersuchungen aufgrund eines medizinischen Anlasses durchgeführt und ärztlich verantwortet werden, können sie zu richtigen Entscheidungen in Prävention, Therapie und Infektionsschutz führen – und nur so können unnötige Mehrfachuntersuchungen verhindert werden“, betonte Müller. „Gleichzeitig sollten wichtige und häufige Erkrankungen wie die chronischen Nierenerkrankungen stärker in Präventionsprogramme aufgenommen werden.“

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