VFA: Patienteninteresse hat gesiegt

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Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) sieht in der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Bestätigung des bewährten Apothekensystems im Sinne der Verbraucher: Das Votum der Luxemburger Richter sei „ein Urteil im berechtigten Patienteninteresse. Es sorgt für den Erhalt des bewährten deutschen Apothekenvertriebswegs“, sagte VFA-Geschäftsführerin Cornelia Yzer.

Das Verbot von Apothekenketten hat für die Pharmaunternehmen gleich zwei wichtige Komponenten: Es garantiere die Arzneimittelsicherheit und die Versorgungsqualität für die Patienten, so Yzer.

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