Wie kann die Arzneimittelversorgung im Krisenfall sichergestellt werden? Und welche Rolle übernehmen dabei die Apotheken? Dieser Frage stellte sich die AG Krisenvorsorge der Bundesapothekerkammer (BAK) und hat ein Strategiepapier mit einem Acht-Punkte-Plan erarbeitet. Eine der Forderungen bezieht sich dabei auf die Finanzierung. Hier allerdings verpasste Ines Perea, Leiterin der Unterabteilung für den Bereich Gesundheitsschutz im Bundesgesundheitsministerium (BMG), den Betrieben einen Dämpfer: Zwar müssten zusätzliche Aufgaben kompensiert werden, aber der Staat wird nicht alles tragen können, was man sich wünsche.
„Eine resiliente Gesundheitsversorgung ist ohne leistungsfähige, flächendeckend erreichbare und krisenfest eingebundene Apotheken nicht denkbar“, betonte Dr. Maike Fedders, Leiterin der AG. Gefordert werden die folgenden acht Punkte, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
„Resilienz entsteht nicht erst im Ereignisfall: Sie muss im Normalbetrieb aufgebaut, finanziert, rechtlich abgesichert, regelmäßig geprüft und organisatorisch verankert werden“, betonte Fedders. Nur mit starken Apotheken könne die Arzneimittelversorgung verlässlich gewährleistet werden.
In der AG seien Vertreter aller relevanten Bereiche vertreten gewesen; sie war so zusammengesetzt, dass die Bundeswehr, die Industrie und die Krankenhausapotheken mit drin waren, erklärte Fedders. Auch Dr. Bernd Klaubert, leitender Bundeswehr-Apotheker, war Teil der Gruppe. „Deutschland ist ein reiches Land“, betonte er. „Wir sind gut, wir haben starke Strukturen, ich glaube, wir können mit positiven Aspekten viel eher zum Ziel kommen als mit negativen.“ Deutschland sei eine der wichtigsten wirtschaftlichen Kräfte; möglicherweise habe man zu komplexe Prozesse, aber während der Pandemie habe man bewiesen, dass man, wenn eine Krise kommt, zusammenhält und das stemmen kann.
„Auch aus meiner Sicht können wir eine krisenresiliente Versorgung nur mit den Apotheken machen und brauchen die definitiv“, so Perea.
„Natürlich haben wir die Apotheken auf dem Schirm“, stimmte auch Dr. Kristina Böhm, Amt für Gesundheit und Prävention Dresden, zu. „Aber wenn es um die Krisenvorsorgeplanung geht, sind die meisten Kommunen noch im Doing.“ Es sei ein Prozess, in dem man noch drinstecke. Besonders entscheidend sei für sie der Übungspunkt. Dabei könne man feststellen, welche Aspekte wichtig sind; was funktioniert und was nicht funktioniert. Der öffentliche Gesundheitsdienst sei ihrer Meinung nach ein wichtiger Netzwerkpartner, insbesondere für die Steuerung und Koordination. Je nach Szenario müsse klar sein, wer welche Rolle übernehmen müsse, die Apotheken müssten unbedingt eingebunden werden.
„Wir sind natürlich vom Arzneimittel ausgegangen, haben aber schnell gelernt, dass die Apotheken nicht allein in diesem Markt und Prozess sind. Es ist ein Zusammenspiel aller Akteure notwendig“, betonte BAK-Präsident Armin Hoffmann. Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte müssten sich erst mal bei der Planung abstimmen, dann ginge es weiter mit der ganzen Lieferkette, Großhandel und Hersteller. Denn eine Apotheke könne nur lokal versorgen, wenn sie auch Nachlieferungen bekomme.
„Wir müssen uns ganz dringend mit der Arzneimittelliste beschäftigen, denn wir können nur bevorraten, wenn wir wissen, was wir brauchen“, wiederholte Fedders. Das BMG solle zeitnah einen runden Tisch mit den ärztlichen Kollegen und allen Akteuren zusammenbringen. Deutschland werde im Verteidigungsfall auch Drehscheibe für andere Länder sein, betonte Klaubert. Patientinnen und Patienten aus den Kliniken würden in den ambulanten Bereich wechseln.
Perea verwies auf Lösungen, die jetzt schon in die Gänge geleitet werden könnten. Für andere werde ein gesetzlicher Handlungsrahmen benötigt, betonte Perea. Das Gesundheitssicherstellungsgesetz sei erarbeitet und kurz vor der finalen Veröffentlichung. Damit werde das Ganze in den parlamentarischen Prozess und in die Anhörungen und in den Austausch gehen. „Darin gibt es vier ganz zentrale Punkte, die wir auf jeden Fall in einem verteidigungsbezogenen Krisenszenario regeln müssen“, erklärte sie weiter. Man beziehe sich explizit auf ein verteidigungsbezogenes Szenario, denn nur dafür habe der Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz.
Die vier Punkte seien die Patientenverlegung, da man mit Soldatinnen und Soldaten rechne, die verletzt sind, wahrscheinlich auch Zivilistinnen und Zivilisten sowie Geflüchtete. Daher brauche es ein System, wie man Verletzte nach Deutschland transportiert, hier verteilt und dann versorgt. Der zweite Punkt sei das Personal – in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Man wolle hier ein System etablieren, in dem man Freiwillige anwirbt oder auch Menschen, die schon im Ruhestand sind. Das dritte ist die Bevorratung. „Natürlich müssen wir uns für eine solche Situation aufstellen und bevorraten – auf verschiedenen Ebenen“, so Perea. Das betreffe nicht nur die Apotheken, Krankenhausapotheken und den Großhandel, sondern auch die Länder. Es gebe Länder, die bereits ein zentrales Lager aufbauen wollen. Das vierte ist das Lagebild. Hier werde man auch im Gesetzgebungsprozess schon einige Runden haben, aber teils brauche es hierzu erst einen gesetzlichen Rahmen.
Auch Industrieförderung und das Halten der heimischen Produktion sind Themen. Hierfür verwies Perea auf Initiativen auf EU-Ebene. „Dass es gelingen wird, alle Wirkstoffe, die es im Ernstfall brauchen würde, hier tatsächlich in der Form zu bevorraten oder selbst herzustellen, ist wahrscheinlich nicht realistisch“, betonte sie. Man müsse sich so gut wie möglich vorbereiten und schauen, wo die resilienten Ketten seien oder wie man sie resilienter machen könnte, aber man werde im Ernstfall auch improvisieren müssen. „Und bislang waren wir im Improvisieren auch immer sehr gut.“
Zur Finanzierung könne Perea im Moment noch nichts zu speziellen finanziellen Möglichkeiten sagen, da man sich noch in der Abstimmung befinde. „Es wird nicht alles durch den Staat in der Form finanziert werden können, wie man sich das wünscht“, betonte sie. Man müsse der Bevölkerung vermitteln, dass es bestimmte Eigenverantwortung gebe, die jeden Einzelnen im Rahmen der Möglichkeiten betrifft. Bestimmte zusätzliche Aufgaben, wie Übungen oder bestimmte Bevorratung, müssten aber natürlich kompensiert werden.
Viele Apothekenteams hätten sich während der Pandemie überdurchschnittlich und intensiv eingesetzt, im Nachgang seien sie aber abgestraft worden, weil sie angeblich in der Pandemie zu viel Geld verdient hätten. „Wie wollen Sie nun die Kollegenschaft mitnehmen, motivieren, sich auf die Krise und ihr Management einzulassen, ohne im Nachgang wieder abgestraft zu werden?“, fragte ein Teilnehmer. Das sei ein Phänomen, das nicht die Akteure im Gesundheitssystem allein betreffe, betonte Perea. „Innerhalb der gesamten Regierung und des Parlaments gab es die Auffassung, dass der Gesundheitsbereich in diesen Jahren der Pandemie ausreichend versorgt worden sei und jetzt erst mal zurückstecken muss“. Das betreffe auch das BMG, das nach der Pandemie wieder mit dem Budget von 2019 arbeite und dabei neue Aufgaben übernommen habe – genauso wie die Apothekerschaft. „Wir sitzen da in einem Boot.“
Hinsichtlich der Übungen und Erprobungen, hofft Klaubert, bereits 2027 mit den Akteuren üben zu können. „Wir brauchen ein gutes Drehbuch, wir wir brauchen ein gutes Setting und wir brauchen dafür Platz. Ich glaube, es ist an der Zeit das umzusetzen – gemeinsam mit Industrie, Apotheken und Großhändlern.“
Für Übungen brauche es allerdings Geld, um dafür aus dem Bundeshaushalt Mittel zu bekommen, brauche es erst den gesetzlichen Handlungsrahmen, erklärte Perea. „Wir erwarten, dass wir mit dem Gesundheitssicherstellungsgesetz auch entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt bekommen – und Übungen sind dabei berücksichtigt.“ Allerdings müsse man nicht für alles auf den Bund warten. So habe man aus Nordrhein-Westfalen bereits angekündigt, einen Rahmenplan zu verabschieden, der im Dezember veröffentlicht werden soll, in dem bereits ein Prozess aufgesetzt worden sei, um zu schauen, welche Belange und Bedarfe es wo gibt. Die Landesapothekerkammer sei dabei involviert worden, bestätigte Hoffmann.
Anders als während der Pandemie werden die zivilen Bereiche der Bundeswehr helfen müssen, denn der Sanitätsdienst der Bundeswehr werde nicht vor Ort, sondern in den Kriegsgebieten versorgen, mahnte Perea. Daher müssten sich vor allem der zivile Bereich vorbereiten.
„Man muss auch mal sehen, welchen Schatz wir haben“, so Hoffmann. Es gebe noch 16.500 Apotheken in der Fläche, die schließlich nicht nur Abgabestellen seien, sondern auch Labore. Die Apotheken könnten im Krisenfall auch Analytik übernehmen, zum Beispiel Lebensmittel- oder Trinkwasserkontrollen. Das seien Dinge, die lokal organisiert werden könnten.
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