EuGH-Verhandlung

Staaten kämpfen um Apothekenrecht

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Zehn Mitgliedsstaaten haben im Schriftlichen Verfahren zum deutschen und/oder italienischen Fall Stellungnahmen abgegeben. Abgesehen von Polen sowie der irischen Enthaltung sprachen sich alle Länder für die Möglichkeit nationaler Besitz- und Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken aus. Auch für die mündliche Verhandlung gaben sich die Regierungsvertreter gegenüber APOTHEKE ADHOC kämpferisch. Für die Bevollmächtigten - meist Abteilungsleiter in den für europäische Gerichtssachen zuständigen Abteilungen im Außenministerium - sind jeweils 15 Minuten Redezeit veranschlagt.

Den deutschen Standpunkt wird Regierungsdirektor Moritz Lumma, Leiter der in diesem Fall am Wirtschaftsministerium angesiedelten Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den europäischen Gerichten, vortragen. Lumma hatte gemeinsam mit seiner Kollegin Clarissa Schulze-Bahr bereits die schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Als Vertreter von Italien hat Generalstaatsanwalt Giuseppe Fiengo mit 25 Minuten die längste Redezeit. Fiengo wird sein Land sowohl im eigenen Verfahren als auch im deutschen Prozess vertreten.

Frankreich wird von Baptiste Messmer, einem der beiden Autoren der schriftlichen Stellungnahme aus dem Außenministerium, vertreten. Für Griechenland spricht Evi Skandalou, ebenfalls bereits im Schriftlichen Verfahren Bevollmächtigte der Regierung. Lettland wird durch Esmeralda Balode Buraka vertreten; sie hatte im italienischen Vertragsverletzungsverfahren das Fremdbesitzverbot verteidigt. Alice Guimaraes-Purokoski vertritt die finnische Regierung; im Schriftlichen Verfahren war die Abteilungsleiterin von einer Mitarbeiterin vertreten worden.

In Österreich werden beide Verfahren vom Bundeskanzleramt betreut; nach der schriftlichen Stellungnahme von Christine Pesendorfer wird Thomas Kröll aus der Abteilung Rechtsangelegenheiten der Europäischen Integration die Ansichten der Alpenrepublik mündlich vortragen. Der Vertreter Spaniens im italienischen Fall wird voraussichtlich wie im Schriftlichen Verfahren Juan Manuel Rodríguez Cárcamo aus dem Außenministerium sein.

Die polnische Vertreterin im Schriftlichen Verfahren, Karolina Rokicka, erklärte gegenüber APOTHEKE ADHOC, dass ihre Mitarbeiterin Mirosława Kapko Polen vor den EU-Richtern vertreten wird. Die Position Polens werde man aber erst in der Verhandlung erfahren, so die Stellvertretende Leiterin der Abteilung Europarecht am Büro des Kommittees für Europäische Integration.

Mit besonderer Spannung dürften die Ausführungen des irischen Vertreters erwartet werden: In seinen schriftlichen Ausführungen zum deutschen Vorlageverfahren hatte sich Generalstaatsanwalt David J. O'Hagan bezüglich der Rechtmäßigkeit des Fremdbesitzverbots enthalten. Bis Redaktionsschluss war aus Dublin nichts über die aktuelle Position der irischen Regierung zu erfahren.

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