Bund-Länder-AG nimmt Arbeit auf

Pflegereform: Eckpunkte bis Jahresende

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Berlin -

Angesichts steigender Milliardenkosten für die Pflege wollen Bund und Länder bis Jahresende Reformvorschläge entwickeln. Es sollen Vorschläge für eine grundlegende Stabilisierung her.

„Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Pflegefall unterstützt und nicht überlastet werden“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) anlässlich der Auftaktsitzung einer Arbeitsgruppe mit den Ländern in Berlin. Sie soll Eckpunkte zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung erarbeiten. Ab Anfang 2026 soll dann die konkrete Gesetzgebung anlaufen.

„Um das System zukunftsfest zu machen, brauchen wir eine mutige Reform“, sagte Warken. Für konkrete Vorschläge auch zu einer stärkeren Unterstützung der Pflege zu Hause sollen zwei Facharbeitsgruppen eingesetzt werden. Im Dezember sollen dann die Eckpunkte für ein Reformkonzept vorliegen.

Der im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen AG gehören für den Bund auch Familienministerin Karin Prien (CDU) und weitere Ministerien an, auf Länderseite die für Pflege zuständigen Ressortchefinnen und Ressortchefs. Beteiligt sind zudem die kommunalen Spitzenverbände und die schwarz-roten Regierungsfraktionen. Wegen steigender Kosten drohen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung im kommenden Jahr erneut Beitragsanhebungen.

„Die Arbeitsgruppe muss zeitnah Wege und Instrumente aufzeigen, die die Pflegeversicherung nachhaltig finanziell stabilisieren und die Versorgung sicherstellt“, so SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt und der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, in einem gemeinsamen Statement. „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb braucht es eine Stärkung der solidarischen Finanzierung: Versicherungsfremde Leistungen müssen unter anderem künftig stärker aus Steuermitteln getragen werden. Grundsätzlich gilt: Solidarität und Nachhaltigkeit der Pflegeversicherung müssen gemeinsam gedacht werden. Wir müssen ein System schaffen, das die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für eine verlässliche pflegerische Versorgung in den Mittelpunkt stellt und in dem sowohl die soziale Pflegeversicherung als auch die privaten Pflegeversicherungen einen fairen und solidarischen Beitrag leisten.“

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