Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

„Pflegekompetenzgesetz“ im Bundestag

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Berlin -

Dringend benötigte Pflegekräfte sollen mehr Befugnisse bei der Patientenversorgung bekommen. Sie könnten oft so viel mehr als sie bisher dürften, sagte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) heute zur Einbringung von Gesetzesplänen in den Bundestag bei der ersten Lesung des von Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) initiierten Pflegekompetenzgesetzes. Laut dem nun vorgeschlagenen „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ sollen Pflegefachkräfte künftig mehr Aufgaben eigenverantwortlich leisten können, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind – etwa beim Versorgen von Wunden, bei Diabetes und Demenz.

Daneben sollen Pflegekräfte von „vermeidbarer Bürokratie“ entlastet werden, wie Warken sagte. Dazu soll unter anderem der Umfang von Dokumentationen für Qualitätsprüfungen auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für die pflegebedürftigen Menschen“, sagte die Ministerin.

Geregelt werden soll auch eine bundesweit einheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenten und -assistentinnen, wofür es laut Warken bisher in den Ländern einen Flickenteppich mit 27 verschiedenen Vorgaben gibt. Zu den Gesetzesplänen folgen nun zunächst Ausschussberatungen im Parlament.

Anfang August hatte das Kabinett das im Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Warken angepasste Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) stimmte den Gesetzesinhalten weitgehend zu, sieht aber auch Verbesserungspotenzial: „Bedauerlich finde ich, dass der eigentliche Kern des Gesetzes, die Pflegekompetenz, im Titel nun nicht mehr vorkommt. Zur Verbesserung der Versorgung benötigen wir dringend ein klares Signal für die Pflege als Heilberuf mit eigenen Kompetenzen. Den international bereits lange beschrittenen Weg zur Weiterentwicklung des Berufsbildes sollten wir auch in Deutschland schnellstmöglich vorantreiben.“

Was im Entwurf steht

„Pflegefachpersonen erhalten für bestimmte Leistungen die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung“, heißt es. Diese betreffen die Bereiche Diabetes, Wundmanagement und Demenz, in denen eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbracht und verordnet werden dürfen. Voraussetzung seien heilkundliche Kompetenzen, die aber ohnehin in der dreijährigen Ausbildung oder im primärqualifizierenden Pflegestudium oder in der hochschulischen Pflegeausbildung erworben werden. Auch die bundeseinheitliche, staatlich anerkannte Weiterbildung vermittelt diese Kompetenzen.

„Der Umfang der ärztlichen Leistungen, der durch Pflegefachpersonen erbracht werden kann, wird in Verträgen durch die Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände konkretisiert“, heißt es weiter. Wer zu Hause gepflegt wird, soll leichter an Präventionsleistungen kommen – auch hier können die Pflegefachpersonen künftig unterstützen und beraten oder Präventionsempfehlungen aussprechen.

Der Umfang der Pflegedokumentation soll gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt, Prüfungen durch die Medizinischen Dienste (MD) soll früher angekündigt werden. Doppelprüfungen gelte es zu verhindern.

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