Die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger ist zeit- und kostenintensiv. Familienministerin Karin Prien (CDU) spricht sich nun für ein Pflegegeld als Lohnersatz aus – bleibt dabei allerdings eher vage.
Prien hat sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, ein Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige einzuführen. „Wir haben als Gesellschaft ein riesengroßes Interesse daran“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Es wird mit unserer demographischen Entwicklung nicht möglich sein, dass Pflege allein von Fachkräften geleistet wird. Deshalb müssen wir einen Einstieg in ein Pflegegeld als Lohnersatz für pflegende Angehörige schaffen.“
Dabei seien verschiedene Varianten denkbar. „Man kann über die Bezugsdauer reden, über die Höhe, über eine soziale Staffelung“, sagte Prien. Zugleich relativierte sie aber die Aussichten darauf: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass sich die wirtschaftliche Lage verbessert. Aber auch wenn das klappt, wird man Schwerpunkte setzen müssen. Und oberste Priorität hat für mich mehr Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche.“
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD dazu lediglich einen Prüfauftrag vereinbart: „Wir prüfen, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann.“
Während Prien die Notwendigkeit betont, pflegende Angehörige finanziell zu entlasten, mahnte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Haushaltsdisziplin und verweist auf die begrenzten Mittel. Das Sondervermögen und die Lockerung der Schuldenbremse dürften kein Anlass sein, sich zurückzulehnen. Die Mittel seien für Zukunftsinvestitionen gedacht – nicht, um Haushaltslöcher zu stopfen, erklärte der SPD-Chef gestern. Zur kurzfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kündigte er zwar dennoch eine Finanzspritze aus Steuermitteln an, zur Höhe sagte er aber nichts.
Bisher gibt es bereits ein Pflegegeld, das Pflegebedürftige erhalten, um damit die Kosten von Unterstützungsangeboten – auch von Angehörigen – zumindest teilweise zu begleichen. Zudem gibt es eine Familienpflegezeit, in der sich Angehörige kurzzeitig von der Arbeit freistellen lassen können und dann eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – erhalten. Alternativ ist dies auch länger möglich, aber nur mit einem Darlehen statt eines Lohnersatzes. Die Einführung eines Familienpflegegelds war bereits ein Vorhaben der alten Bundesregierung gewesen.
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