Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Pflege: Defizit von 15 Milliarden bis 2033

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Berlin -

Mit Sparmaßnahmen will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Beiträge der GKV zum Jahreswechsel stabilisieren, doch auch in der Pflegeversicherung (SPV) klafft nach Schätzungen ein Zwei-Milliarden-Loch. Grundsätzliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung soll hier die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ erarbeiten. Die AG hat nun ihre ersten Zwischenergebnisse vorgelegt.

Für das kommende Jahr steht ein Defizit von zwei Milliarden Euro im Raum. Das werde sich zukünftig vergrößern – wenn nicht gegengesteuert wird. Bei aktuellem Leistungsrecht, einem konstanten rechnerischen Beitragssatz von 3,8 Prozent und der erwarteten demografischen Entwicklung könnte das Finanzierungsdefizit im Jahr 2033 auf rund 15 Milliarden Euro steigen.

„Allein schon um dieses Finanzierungsdefizit zu schließen, müssen Anstrengungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite unternommen werden. Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere nicht-generationengerechte Belastung für die Beitragszahlenden zu vermeiden“, heißt es im Sachstandsbericht.

Sockel-Spitze-Tausch

Auch zukünftig soll die Pflegeversicherung ein Teilleistungssystem bleiben. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige auch künftig Eigenanteile zu tragen haben.

Dieser zu leistende Eigenanteil für Pflegebedürftige soll begrenzt oder die Steigerung gedämpft werden. Dafür gibt es unterschiedliche Vorschläge, beispielsweise einen Sockel-Spitze-Tausch, bei dem der Pflegebedürftige einen Sockelbetrag zahlt und die Pflegeversicherung die nach oben hin offene Spitze trägt.

Das Modell soll zunächst aber auf den vollstationären Bereich begrenzt und weiter konkretisiert werden. „Die Auswirkungen der Übertragung des Modells auf den Bereich der ambulanten Pflege sind hinsichtlich möglicher Mehrkosten schwer abzuschätzen und ist zudem in seiner Umsetzung noch komplexer.“

Auch eine Form der regelhaften Dynamisierung von Leistungen zur Begrenzung oder zur Dämpfung des Anstiegs der Eigenanteile solle geprüft werden. Dabei könne sich zum Beispiel an der Lohnentwicklung orientiert werden.

Alle genannten Vorhaben stehen aktuell noch unter Finanzierungsvorbehalt.

Pflegegrad 1

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe will den Pflegegrad 1 beibehalten, dabei aber die Prävention mehr in den Vordergrund rücken. „Beim Pflegegrad 1 halten sie es für sinnvoll, die Beratungen über einen stärker präventionsorientierten Ansatz in diesem Pflegegrad, zum Beispiel durch eine verbesserte pflegefachliche Begleitung der Pflegebedürftigen, fortzusetzen und die Leistungen des Pflegegrades 1 stärker auf Prävention zu konzentrieren“, heißt es in dem Beschlusspapier.

Auch eine Zusatzversicherung hat die AG ins Spiel gebracht, allerdings heißt es im Sachstandsbericht: „Bei der Anhörung hat sich herauskristallisiert, dass die Expertinnen und Experten mit weit überwiegender Mehrheit der Auffassung waren, dass eine freiwillige Zusatzversicherung aus verschiedenen Gründen nicht zielführend und kein geeignetes Instrument ist, um Pflegekostenrisiken nachhaltig abzusichern.“ Hier sollen Modellrechnungen erstellt werden.

Außerdem will die Bund-Ländergruppe eine ergebnisoffene Prüfung von sektorenunabhängigen Leistungsbudgets bis zum Ende des Jahres 2027. Alle Vorschläge sollen bis zur Abschlusssitzung der Arbeitsgruppe im Dezember konkretisiert werden.

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