Mit dem „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) soll unter anderem die digitale Unterstützung des geplanten Primärversorgungssystems vorbereitet werden. Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, lobt den Gesetzentwurf.
„Das Gesetz enthält eine ganze Reihe von innovativen Ansätzen und sinnvollen Vorhaben. So ist es ein gutes Signal, dass bereits mit diesem Gesetz der technische Unterbau für das geplante Primärversorgungssystems vorbereitet wird“, so Reimann. Die Vorarbeiten für die Nutzung der elektronischen Überweisung sowie der digitale Versorgungseinstieg über die standardisierte Ersteinschätzung seien „wichtige Schritte“ für einen digital vernetzten Versorgungsprozess und eine zielgerichtete Patientensteuerung.
Auch dass die Weiterleitung der Versicherten zur Ersteinschätzung der Terminservicestellen via Kassen-Apps bereits zum 1. Februar 2028 verpflichtend sein soll, begrüßt die AOK-Chefin insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Notfallreform.
„Da das System vor allem für die Einschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt wurde, sehen wir für seinen breiten Einsatz im Rahmen des geplanten Primärversorgungssystems allerdings grundlegenden Weiterentwicklungsbedarf. Hier fordern wir, dass verbindliche Qualitäts- und Funktionalitätsvorgaben gemeinsam im Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden.“
Die elektronische Patientenakte (ePA) werde mit diesen Plänen immer mehr zum Dreh- und Angelpunkt für den Einstieg in die Versorgung. Mit der Buchungsmöglichkeit für Arzttermine und telemedizinische Leistungen sowie dem Zugang zur standardisierten Ersteinschätzung werde die ePA auch wesentlich attraktiver für unsere Versicherten. „Die ePA sollte mehr sein als nur eine Ablage für die Patientendaten. Daher unterstützen wir die Einführung der neuen Funktionen, die dazu beitragen können, die Versorgung der Versicherten zu verbessern – zum Beispiel durch eine Nutzung der ePA im Rahmen der standardisierten Ersteinschätzung“, betont Reimann.
Zu begrüßen sei darüber hinaus auch der Plan, die Benachteiligung gesetzlich Versicherter bei der digitalen Terminvermittlung durch private Anbieter zu unterbinden. „Besonders positiv bewerten wir zudem die geplante Stärkung der Datennutzungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen.“ Künftig sollen diese die ihnen ohnehin vorliegenden Daten verwenden dürfen, um innovative Ansätze einer datengestützten Versorgung zu erproben. Bisher konnten die vorhandenen Potenziale noch zu wenig genutzt werden, kritisiert Reimann.
Kritisch sieht Reimann allerdings die Pläne zur Fortentwicklung der Gematik. Sie soll demnach zukünftig als sogenannter Provider auftreten und die Entwicklung beziehungsweise den Betrieb von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) sowie von ausgewählten Anwendungen ausschreiben können. „Damit erhält die Gematik eine Fülle neuer Aufgaben und Möglichkeiten, ohne dass es im Gegenzug ausreichend Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch die Krankenkassen gibt.“
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