Drei Patienten starben wenige Tage nach ihrer Behandlung in einer alternativen Krebs-Praxis. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu laufen. Experten zweifeln das Heilpraktikergesetz an.
Nach dem Tod von drei Patienten einer alternativen Krebspraxis am Niederrhein werden Rufe nach Einschränkungen für die Behandlung durch Heilpraktiker laut. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnete das Heilpraktikergesetz als „Relikt aus dem Jahr 1939“. Vorstand Eugen Brysch sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ): „Für die Sicherheit der Patienten muss es dringend reformiert werden.“
Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, übte Kritik. Es sei nicht vertretbar, dass Heilpraktiker die Behandlung von Krebspatienten übernehmen, wie er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sagte.
Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker sieht hingegen keinen Handlungsbedarf, es gebe klare Regelungen und Überprüfungen.
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