Apothekenbetriebsordnung

Parlamentarier fragen nach ApBetrO

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Gesundheits-Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) will den Referentenentwurf der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erst nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vorlegen. Das Parlament will es aber schon einmal genauer wissen: Die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage, welche neuen Vorschriften die Apotheker erwarten.

Laut Bahr soll mit der Novellierung die Patientensicherheit gestärkt werden, „insbesondere durch die Stärkung der Beratungspflicht, die Einführung eines Qualitätsmanagements, die Präzisierung der Anforderungen an Arzneimittelherstellung und -prüfung sowie die Verbesserung der Versorgung im Nahbereich der Apotheken“.

Auch die Abstimmung der Bedingungen zwischen Versand- und Präsenzapotheken gehöre zu den Änderungen, so Bahr: Etwaige Nachteile der Präsenzapotheken müssten beseitigt werden. Als entbehrlich angesehene Regelungen müssten durch deregulierende Maßnahmen wegfallen.

Ferner sollen die in der aktuellen ApBetrO enthaltenen Regelungen bezüglich der Verblisterung präzisiert werden. Dies betreffe vor allem die Herstellungsräume und die Dokumentation über die Herstellung.

Die SPD-Abgeordnete Dr. Marlies Volkmer wollte zudem wissen, ob die drei Todesfälle von Säuglingen in der Uniklinik Mainz Auswirkungen auf die neue ApBetrO haben werden. Es bestünden keine Hinweise darauf, dass die derzeitigen Regelungen zur Herstellung steriler Arzneimittel nicht ausreichten, so Bahr. Trotzdem wolle man im Rahmen der Novellierung prüfen, ob die bestehenden Regelungen geändert werden müssen.

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