Gutachten zu Abrechnungsvolumina

MVZ-Betreiber liefern Vorher/Nachher-Vergleich

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Berlin -

Rechnen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mehr ab als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte? Zwei Jahre, nachdem eine Untersuchung des Iges-Instituts zu diesem Ergebnis gekommen war, liefern der Bundesverband der Betreiber Medizinischer Versorgungszentren (BBMV) und der Verband Akkreditierter Labore in der Medizin (ALM) eine eigene Studie. Sie drehen den Spieß um: Auffälligkeiten gebe es sowohl bei MVZ als auch bei Praxen – die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gingen nur nicht konsequent dagegen vor.

Im April 2022 kam ein Gutachten des Iges-Instituts zu dem Ergebnis, dass MVZ im Besitz von Investoren besonders viele Leistungen abrechnen. Demnach richten solche Einrichtungen fachrichtungsübergreifend 5,7 Prozent mehr ab als Einzelpraxen.

Dem haben die beiden Branchenverbände BBMV und ALM jetzt unter dem Motto „Evidenz hilft: Beeinflusst die Übernahme durch private, nicht-ärztliche Kapitalgeber das Abrechnungsverhalten von MVZ?“ eine eigene Untersuchung entgegengestellt. Sie ließen die anonymisierte Abrechnungsdaten und Honorarbescheide von Mitgliedern beider Verbände auswerten, und zwar durch Professor Dr. Frank-Ulrich Fricke, Gesundheitsökonom aus Nürnberg.

Der Betrachtungszeitraum umfasste vier Quartale vor und vier Quartale nach Beteiligung eines privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebers am jeweiligen MVZ. Insgesamt wurden die Daten von 17 Einrichtungen aus diversen ärztlichen Fachgruppen aus unterschiedlichen Regionen eingeschlossen und ausgewertet.

In der kleinen, nicht-repräsentativen Studie wurden vereinzelte Auffälligkeiten im Abrechnungsverhalten sowohl von Vertragsärzten als auch von MVZ identifiziert, die weiter untersucht und gegebenenfalls sanktioniert werden sollten. Die Studie zeigt aus Sicht der Initiatoren, dass eine regelmäßige Durchführung von Auffälligkeitsprüfungen sinnvoll sei. Immerhin könnten diese in großen Teilen automatisiert durchgeführt werden.

Würde dies umgesetzt, ließe sich auch empirisch zeigen, ob ein weiterer Regulierungsbedarf von Leistungserbringern in der ambulanten Versorgung überhaupt gegeben ist. Insbesondere ließe sich untersuchen, ob es bestimmte Gruppen von Leistungserbringern gebe, die einer stärkeren Kontrolle bedürften.

„Wir haben mit dieser Studie gezeigt, dass die Selbstverwaltung mit den ihr zur Verfügung stehenden Daten ein mögliches auffälliges Abrechnungsverhalten nachweisen könnte. Doch diese Möglichkeit wird bisher nicht genutzt. Trotzdem wird immer wieder der unbelegte Vorwurf erhoben, MVZ mit privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebern würden ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen und sich stattdessen auf gut skalierbare Leistungen konzentrieren. Wir benötigen für die Debatte mehr Evidenz und weniger Emotionen“, betont Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende des BBMV.

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