Brandenburg bringt die Poliklinik zurück: Mit einer neuen Förderrichtline schafft das Land erstmals eine Grundlage für ambulant-stationäre Zentren. Insgesamt stehen bis 2030 bis zu 40 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Zukunftspakets Brandenburg zur Verfügung. Allein im Jahr 2026 werden daraus zwölf Millionen Euro bereitgestellt.
„Wir wollen alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung weiterentwickeln und damit die Versorgung dauerhaft sicherstellen“, erklärt Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos). „Wenn stationäre Kapazitäten verändert oder reduziert werden, verschwindet der Versorgungsbedarf nicht. Er verlagert sich. Unsere Aufgabe ist es, diesen Übergang aktiv zu gestalten und ambulante Infrastruktur gezielt zu stärken.“
Hintergrund ist die Krankenhausreform des Bundes. Während der Transformationsfonds vor allem die Konzentration und Spezialisierung stationärer Standorte unterstützt, bleiben laut Müller investive Bedarfe im ambulanten Bereich unberücksichtigt. Genau hier setze Brandenburg an: Die neue Förderrichtlinie ermögliche Investitionen zur Umwandlung, Weiterentwicklung und nachhaltigen Sicherung bestehender Krankenhausstandorte oder anderer regional bedeutsamer Gesundheitsstandorte in bedarfsgerechte ambulant-stationäre Zentren.
Gefördert werden insbesondere die Einrichtung und Weiterentwicklung von Polikliniken, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder vergleichbaren ambulanten Einrichtungen, die Umnutzung und bauliche Anpassung bestehender Gebäude sowie der Aufbau integrierter regionaler Versorgungsketten von Prävention über ambulante Behandlung bis hin zu Pflege und Rehabilitation. Es handelt sich laut Landesregierung ausdrücklich um Sachinvestitionen mit einem Mindestvolumen von einer Million Euro; laufende Betriebs- und Personalkosten sind ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung.
„Gerade in den ostdeutschen Bundesländern ist der Begriff Poliklinik positiv besetzt. Viele Menschen verbinden damit Übersichtlichkeit und Verlässlichkeit. Dieses Vertrauen nutzen wir – aber wir verbinden es mit einer modernen Versorgungslogik“, so Müller. Diese Logik beschreibt sie als „stambulant“ – eine bewusste Verzahnung ambulanter, teilstationärer und stationärer Elemente. „Versorgung darf nicht an Sektorengrenzen scheitern. Sie muss sich am Bedarf der Menschen orientieren.“
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Gesellschaften sowie gemeinnützige oder öffentliche Träger und andere Leistungserbringer mit klarem regionalem Versorgungsbezug. Die aktive Rolle der Kommune wird bei der Bewertung besonders berücksichtigt. „Gesundheitsversorgung ist Teil regionaler Daseinsvorsorge. Deshalb setzen wir auf starke kommunale Partnerschaften. Strukturpolitik gelingt nur gemeinsam.“
Mit der neuen „Förderrichtlinie des Landes Brandenburg zur Sicherung regionaler Gesundheitsstrukturen durch Polikliniken“ will Brandenburg eine strukturelle Lücke zwischen Bundesreform und regionaler Umsetzung schließen. „Die Poliklinik ist kein Zurück – sie ist ein Zukunftsinvestment für stabile regionale Gesundheitsstrukturen“, betont Müller.
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