EuGH Spezial

Letzter Akt Saarbrücken

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Nach dem großen Finale vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) läuft jetzt der juristische Abspann. Mit der Schließung der DocMorris-Apotheke in Saarbrücken ist der Fall rechtlich noch nicht erledigt. DocMorris hat einen Monat Zeit, gegen den behördlichen Schließungsbescheid Rechtsmittel einzulegen. Dies gilt bei Prozessbeobachtern jedoch als unwahrscheinlich.

Wenn DocMorris die Rücknahme der Betriebserlaubnis akzeptiert, können die Kläger eine sogenannte Erledigungserklärung abgeben. Sie sollten das sogar tun, wenn sie nicht auf den Prozesskosten sitzen bleiben wollen: Eine Fortführung der Klage gegen die bereits geschlossene DocMorris-Apotheke wäre unbegründet.

Das saarländische Gesundheits- und Justizministerium könnte sich als Beklagte der Erledigungserklärung anschließen. Auch dies dürfte als wahrscheinlich gelten. Die Richter entscheiden schließlich über die Verfahrenskosten und das Verfahren kann eingestellt werden. Erst dann ist der Vorhang endgültig gefallen.

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