Kommentar

Lauterbachs liegengebliebende Reformen – droht das Comeback?

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Berlin -

Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Reihe von Referenten- und Gesetzentwürfen hinterlassen, die das Parlament nie durchlaufen haben – darunter das Pflegekompetenzgesetz und die Notfallreform. Viele dieser Inhalte finden sich nun in der Vorhabenplanung seiner Nachfolgerin Nina Warken (CDU) wieder. Erleben Lauterbachs Ideen ein Comeback?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat kürzlich zentrale Elemente von Ex-Minister Karl Lauterbachs (SPD) Pflegekompetenzgesetz übernommen. So hatte Lauterbach unter anderem vorgesehen, dass Pflegekräfte eigenverantwortlich in der Patienten- und Wundversorgung eingesetzt werden und weitergehende Leistungen erbringen dürfen – auch solche, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Auch Warkens Gesetzentwurf sieht dies vor. Auch das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung – Pflegefachassistenz – soll im August in das Kabinett eingebracht werden. Wie ihr Vorgänger will Warken ebenfalls schnell ein Lachgasverbot durchsetzten.

Krankenhausreform

Wenig überraschend findet sich auch die Fortschreibung des Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetzes (KHVVG) in der aktuellen Vorhabenplanung. Nach der parlamentarischen Sommerpause im September ist laut Plan die Kabinettsbefassung vorgesehen. Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens und im Anschluss daran hatten mehrere Unionspolitiker auf Landes- und Bundesebene bereits Nachbesserungsbedarf angemeldet – unter anderem müsse die Finanzierung des Transformationsfonds rechtssicher ausgestaltet werden.

Notfallreform

Auch Warken hat die Notfallreform auf ihrer Agenda. Angesichts der anhaltenden Versorgungskrise wächst der Druck von Krankenkassen und Verbänden – ein konkreter Zeitplan liegt bislang jedoch nicht vor. Inhaltlich geht es unter anderem um eine bessere Vernetzung der Akteure, digitalisierte Abläufe sowie integrierte Strukturen. Dazu zählt etwa ein „Gesundheitsleitsystem“, das die Notrufnummer 112 mit der 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen digital verknüpfen soll, ebenso wie integrierte Notfallzentren – die in Lauterbachs Reform bereits eine zentrale Rolle spielten – in denen Krankenhäuser und der ärztliche Bereitschaftsdienst zusammenarbeiten. Auch digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur sollen verstärkt genutzt werden. Auch eine Reform der Lebendorganspende steht auf der Vorhabenplanung.

Apothekenreform

Auch der Referentenentwurf für die Apothekenreform wird noch in einer Schublade im BMG liegen, allerdings wird hier einiges an Mehrarbeit auf die neue Regierung zukommen, ­denn recyceln lässt sich die Reform in wesendlichen Teilen nur mit klarem Wortbruch zum Koalitionsvertrag. Telepharmazie soll zwar kommen ­– einen Apotheker ersetzen dürfe sie aber demnach nicht.

Gesundes-Herz-Gesetz

Nicht in die Vorhabenplanung geschafft hat es das Gesunde-Herz-Gesetz (GHG). Lauterbach hatte sich dafür eingesetzt, die Herz-Kreislauf-Prävention durch Check-ups, Screenings – auch in Apotheken – sowie durch umfassende Vorsorgeprogramme zu stärken. Kritik erntete der Gesetzesentwurf vor allem wegen der vorgesehenen erleichterten Verschreibung von Statinen zur Vorbeugung. Zwar wird es diese Regelung vermutlich nicht geben, doch immerhin will auch die aktuelle Regierung der Prävention einen höheren Stellenwert einräumen.

Das von Lauterbach geplante Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit findet sich nicht auf Warkens Agenda. Immerhin konnte Lauterbach kurz vor der Wahl noch per Erlass das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ins Leben rufen. Weitergehende Maßnahmen sind bislang jedoch nicht vorgesehen.

In einem zwölfseitigen Brief an die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen im Januar hatte Lauterbach angekündigt, dass durch das Ende der Ampel-Koalition wichtige Reformprozesse unterbrochen worden seien, die in der nächsten Legislaturperiode vollendet werden müssten. Seine Drohungen könnten sich – auch ohne zweite Amtszeit – an einigen Stellen bewahrheiten.

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