Bundesrat bremst

Länder-Widerstand gegen Sparpaket – Warken warnt

, Uhr aktualisiert am 18.11.2025 12:00 Uhr
Berlin -

Gegen das Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr formiert sich Widerstand unter den Ländern. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt, zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies richtet sich gegen eine vorgesehene Ausgabenbremse bei den Kliniken, die den Großteil der Einsparungen von zwei Milliarden Euro einbringen soll. Der Bundesrat entscheidet in der Sitzung seines Plenums am 21. November, ob er der Empfehlung des Ausschusses folgt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warnt die Länderchefs.

Es sei zu befürchten, dass die vorgesehene Regelung zu Einnahmeverlusten der Krankenhäuser in Höhe von etwa 1,8 Milliarden Euro führen werde, erläutert der Gesundheitsausschuss der Länderkammer. Dies konterkariere außerdem eine einmalige Unterstützung für die Kliniken von vier Milliarden Euro, mit der Inflationskosten von 2022 und 2023 kompensiert werden sollen. Auch krankenhausversorgende Apotheken fürchten um weitere Klinikschließungen und damit Auftragsverluste, wenn weiter an den Häusern gespart wird.

Warken warnt die Länder vor einem Ausbremsen des Sparpakets. Das Gesetz umfasse zeitkritische Regelungen, „die unbedingt spätestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten müssen“, schrieb die CDU-Politikerin an ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen in den Ländern.

Sollten die Regelungen tatsächlich infrage gestellt werden, würden die Kassen die entlastende Wirkung in ihrer bis Mitte Dezember abzuschließenden Haushaltsplanung nicht mehr berücksichtigen – in der Folge wäre mit höheren Zusatzbeiträgen zu rechnen. „Die Beitragszahlenden würden um bis zu zwei Milliarden Euro mehr belastet“, heißt es in dem Schreiben, über das zuerst das Nachrichtenportal „Politico“ berichtete.

Vermittlungsausschuss – oder nicht?

Warken reagierte damit auf eine Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats, zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz den gemeinsamen Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundesrat entscheidet in seiner Sitzung an diesem Freitag, ob er der Empfehlung folgt. Ein Vermittlungsverfahren würde die Umsetzung des Sparpakets verzögern, mit dem die Ministerin den Druck für erneute Beitragsanhebungen mindern will.

Warken erklärt in dem Schreiben, angesichts einer seit 2024 extrem hohen Dynamik der Ausgaben zugunsten der Krankenhäuser stelle dies „einen verhältnismäßigen Eingriff zum überragend bedeutenden Ziel der Beitragssatzstabilität dar“.

Kassen müssen Zusatzbeiträge bald festlegen

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Beiträge zur Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 nicht steigen. Krankenkassen und Opposition warnen aber, dass viele Kassen 2026 dennoch ihre Zusatzbeiträge anheben müssen, um Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte aufzufüllen.

Direkt stabile Beiträge festlegen kann die Politik nicht. Über die Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den nächsten Wochen selbst. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

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