EuGH-Spezial

Kurzer Prozess - der Ablauf

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Verhandelt wird nicht mehr am 16. Dezember vor dem Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die Sitzung beginnt um 9.30 Uhr. Nach Einschätzung der Verantwortlichen wird sie nicht lange dauern. Sieben Urteile der mit 13 Richtern besetzten Großen Kammer des EuGH werden verkündet. Schließlich werden auch die Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot zum Fremdbesitzverbot von Apotheken vorgetragen.

Die Richter geben beispielsweise ihr Urteil über die Klage von Heinz Huber gegen die Bundesrepublik Deutschland bekannt. Der Österreicher verlangt, dass die deutschen Migrationsbehörden seine personenbezogenen Daten löschen. Der EuGH wird auch über öffentliche Bauaufträge in Griechenland, den Emissionshandel in Spanien sowie Handelsregistereinträge in Ungarn entscheiden.

In den Schlussanträgen im deutschen Vorlage- und italienischen Vertragsverletzungsverfahren zum Apothekenrecht erklärt Generalanwalt Yves Bot, wie er zu seiner Einschätzung gekommen ist. Er nimmt darin eine ausführliche Würdigung des Falles vor und zieht andere EuGH-Urteile zum Vergleich heran.

Beim Vortrag der Schlussanträge am kommenden Dienstag beschränkt sich das Gericht auf das Wesentliche: den Tenor der Empfehlung. Wenige Sätze, die für Europas Apotheken entscheidend werden könnten, denn Bots Ausführungen werden als richtungsweisend angesehen.

Obwohl die Sitzung am 16. Dezember öffentlich ist, erwartet der EuGH keinen Besucherandrang. Das war bei der mündlichen Verhandlung über das Fremdbesitzverbot am 3. September anders. Aber der erste Höhepunkt im Apothekenverfahren dauerte auch rund sieben Stunden - da lohnte sich die Anreise.

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