Klinikfinanzierung

Kassen kritisieren Krankenhausreform

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Berlin -

Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll die Qualität in Kliniken verbessern und teure Überkapazitäten abbauen. Die Krankenkassen haben Zweifel an der Durchschlagskraft der Reform. Sie müssen eher nochmehr Geld in die Hand nehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben Gröhe vorgeworfen, die Chance für eine langfristig tragende Krankenhausstrukturreform vertan zu haben. Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte: „Die deutschen Krankenhausstrukturen stammen aus dem letzten Jahrhundert und die Reform wird daran nichts ändern. Es drängt sich der Verdacht auf, dass bei dem Formulieren des Gesetzes und der jüngsten Änderungsanträge die Finanzinteressen der Bundesländer und der Krankenhausbetreiber über den Versorgungsinteressen der Patienten gestanden haben.“

Gröhe warb dagegen in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe für sein Gesetz: „Eine gut erreichbare Versorgung vor Ort und hohe Qualität durch Spezialisierung, zum Beispiel in unseren Universitätskliniken – das bringt die Krankenhausreform.“

Heute will der Bundestag die umstrittene Reform verabschieden. Gröhe hatte 2014 deren Eckpunkte mit den Ländern ausgehandelt. Die Krankenkassen kritisieren seit langem, dass Gelder ihrer Beitragszahler zum Teil für Investitionskosten ausgegeben würden, für die eigentlich die Länder aufkommen müssten. Trotzdem bekommen die Kassen nur geringen Einfluss auf die Krankenhausplanung.

Stackelberg geht davon aus, dass die angekündigten Erhöhungen des Zusatzbeitrages um 0,2 Punkte auf durchschnittlich 1,1 Prozent „nicht zuletzt in der Krankenhausreform ihre Ursache“ haben. Bereits im nächsten Jahr führe die Reform zu Mehrausgaben von mehr als einer Milliarde Euro. Bis Ende 2018 summierten sich die durch die Reform bedingten Mehrausgaben auf rund sechs Milliarden Euro.

Stackelberg bezweifelt, „dass dieses Gesetz tatsächlich zum Abbau von Überkapazitäten führen wird“. Er räumte ein, dass mit der alternden Gesellschaft der Bettenbedarf in Krankenhäusern wächst. Doch damit sei ebenso wenig die derzeitige Überkapazität zu rechtfertigen wie mit dem derzeitigen Zuzug der Flüchtlinge.

„Die durchschnittliche Bettenauslastung lag im vergangenen Jahr bei lediglich 77,4 Prozent. Man muss sich in Deutschland trotz der Alterung der Bevölkerung also keine Sorgen machen, dass die Krankenhauskapazitäten knapp werden; das Gegenteil ist der Fall“, sagte von Stackelberg.

Der GKV-Spitzenverband hofft, dass mit dieser Reform der Einstieg in eine qualitätsorientierte Vergütung gelingt. „Die praktische Umsetzung muss zeigen, ob der Qualitätsanspruch aus dem Gesetz auch tatsächlich am Krankenbett ankommt“, sagte von Stackelberg und fügte hinzu: „Wir befürchten, dass die Berücksichtigung von Qualitätskriterien bei der Krankenhausvergütung erst nach der nächsten Wahl beginnt und sich über mehrere Jahre hinzieht.“ Da es aber schon über 300 Qualitätsindikatoren gebe, könnte man schnell damit anfangen.

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