Zivilprozess gegen Biontech

Klage gegen Corona-Impfstoffhersteller abgewiesen

, Uhr aktualisiert am 14.02.2024 13:41 Uhr
Berlin -

Das Landgericht Frankfurt am Main hat heute im Zivilprozess gegen den Corona-Impfstoffhersteller Biontech entschieden. Das Gericht wies die Klage ab: Der Impfstoff sei sicher, das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv.

Eine Privatperson klagt gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Die Frau forderte ein Schmerzensgeld von 150.000 Euro und wollte Auskünfte über die Entwicklung des Impfstoffes. Sie argumentiert, durch die Verabreichung des Vakzins habe sie einen Herzschaden erlitten. Außerdem leide sie seit der Impfung an Leistungseinbußen und Konzentrationsstörungen.

Nachdem der Prozess mehrfach verschoben worden war, hatte es am 23. Januar eine mündliche Verhandlung gegeben. In ihrer knapp zweistündigen Vernehmung schilderte die Frau ausführlich ihre Beschwerden. In der Verhandlung hat die Klägerin nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht ausreichend darlegen können, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden besteht. Außerdem fehlten dem Gericht Belege, dass die gesundheitlichen Beschwerden nicht schon vor der Impfung bestanden. „Schädliche Wirkungen müssen zwar nicht bewiesen werden, bloße Spekulationen genügen aber nicht“, begründete die Richterin die Entscheidung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Es gibt in Deutschland eine Reihe von Klagen gegen verschiedene Impfstoffhersteller, in denen es um mögliche Folgen von Corona-Impfungen geht.

Für Covid-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt oder wenn nicht ausreichend auf mögliche schädliche Folgen hingewiesen wurde. Bei der Kostenübernahme gibt es für Corona-Impfstoffhersteller allerdings eine Besonderheit: Bei der Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen nicht die Hersteller, sondern die jeweiligen Mitgliedstaaten die Kosten tragen.

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