Apothekenbetriebsordnung

Hospizverband begrüßt BTM-Regeln

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Als „Weichenstellung für eine Verbesserung der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen“ begrüßt der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) den Entwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Die vorgesehene Möglichkeit der Überlassung von Betäubungsmitteln (BTM) durch Ärzte eröffne den Weg für eine Verbesserung der Schmerztherapie. Die Bedingungen für ein Sterben zu Hause würden so deutlich verbessert, sagt DHPV-Chefin Dr. Birgit Weihrauch.

Die Überlassung von BTM durch Palliativmediziner kommt in dem Kabinettsentwurf nur nur am Rande vor: Laut Begründung sollen Apotheken die erste Anlaufstelle bleiben. Wenn Patienten aber auf diesem Weg ihre Arzneimittel nicht rechtzeitig erhalten können, sollen Palliativmediziner ihnen ausnahmsweise alle verkehrs- und verschreibungsfähigen BTM überlassen dürfen. Dadurch sollen in „palliativ-medizinischen Krisensituationen“ die Ärzte den „dringenden und kurzfristigen Betäubungsmittelbedarf“ decken können.

Wie dies genau geregelt werden soll, ist in der ApBetrO nicht definiert. In der Begründung heißt es, dass mit das Betäubungsmittelrecht geändert werden soll. Der DHPV drängt auf eine rasche Umsetzung: Weitere Schritte müssten folgen, so Weihrauch.

 

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