BRH kritisiert Ausgabensteigerungen

Haushalt 2026: 800 Millionen mehr für das BMG

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Berlin -

Erst in der vergangenen Woche – und damit nur gut drei Monate vor Jahresende – hat der Bundestag den Haushalt für das laufende Jahr beschlossen. Schon wird die Zeit knapp, um auch den Haushalt für das kommende Jahr zu verabschieden. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) zur Vorbereitung der Haushaltsberatungen für 2026 sollen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) rund 20,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – das sind rund 800 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.

Für das Haushaltsjahr 2025 sind für das BMG Ausgaben von 19,3 Milliarden Euro und Einnahmen von 106,2 Millionen Euro eingeplant. Auch im Entwurf für 2026 wird von Einnahmen in gleicher Höhe ausgegangen, während sich die Ausgaben um 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöhen.

GKV und SPV

Der größte Anteil der Ausgaben des BMG, nämlich 16,8 Milliarden Euro, sind laut Bericht für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorgesehen, genauso viel, wie schon in diesem Jahr. Zusätzlich zum festgeschriebenen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro werden 2025 und 2026 jeweils 2,3 Milliarden Euro als Darlehen zur Verfügung gestellt. „Derartige kurzfristig wirksame Finanzspritzen tragen langfristig nicht zur Stabilisierung der GKV-Finanzen bei“, kritisiert der BRH. Die Rückzahlung eines bereits im Jahr 2023 gewährten Darlehens von 1 Milliarde Euro soll außerdem auf das Jahr 2033 verschoben werden.

Der BRH kritisiert im Hinblick auf die Finanzlage der GKV auch den vorgesehenen Zeitplan für grundlegende Reformen: Eine Kommission solle erst bis zum Frühjahr 2027 konkrete Maßnahmen vorschlagen, die frühestens 2028 wirksam würden. „Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist dieser Zeitplan, wonach grundlegende Reformen frühestens im Jahr 2028 wirksam würden, der akuten kritischen Finanzlage der GKV nicht angemessen.“

Für den Bereich Pflegevorsorge und soziale Sicherung werden Ausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro vorgesehen – 998,4 Millionen Euro mehr als 2025. Der Bundeszuschuss von 1 Milliarde Euro an die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde 2024 bis 2027 ausgesetzt. Stattdessen sieht der Haushaltsentwurf für die Jahre 2025 und 2026 Darlehen in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro vor, die ab 2028 zurückgezahlt werden müssten.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ soll im Dezember diesen Jahres Eckpunkte vorlegen. Demnach würden erst Anfang 2026 Gesetzgebungsverfahren beginnen können, und bis diese Reformen Wirkung zeigten, würden weitere Monate verstreichen, kritisiert der BRH. Bis dahin müsse die Regierung die SPV kurzfristig stabilisieren. „Die Gewährung des Darlehens löst die Finanzprobleme der SPV nicht“, so das Urteil des BRH. Um die Finanzlage zu stabilisieren sei eine „durchgreifende Reform der SPV“ nötig.

Prävention und Gesundheitsverbände

Für Prävention und Gesundheitsverbände sind 720,8 Millionen Euro vorgesehen – 238,5 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Dieser Aufgabenbereich beinhaltet die allgemeine gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung sowie die Förderung von Selbsthilfeverbänden. Erstmals im Haushalt 2025 werden Ausgaben zur Cybersicherheit im Gesundheitswesen aufgeführt: 2026 sind dafür 190 Millionen Euro vorgesehen.

Die meisten Vorhaben zur Pandemiebekämpfung und -vorsorge würden langsam auslaufen, heißt es in dem Bericht. Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Pandemieausgaben um 424 Millionen Euro auf 467,8 Millionen Euro. Für im Jahr 2022 abgeschlossene Pandemiebereitschaftsverträge sind im kommenden Jahr 336,1 Millionen Euro vorgesehen; für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen sind noch 59,1 Millionen Euro für Restlieferungen und mögliche Gerichtskosten veranschlagt. Außerdem sind Modellmaßnahmen zur Versorgung von Long-Covid-Patienten mit 15 Millionen Euro eingeplant.

Auch die beschafften Schutzmasken belasteten den Haushalt weiterhin: Für das Jahr 2025 sind 60 Millionen Euro und für 2026 5,4 Millionen Euro eingeplant. Diese Beträge sollen lediglich die sogenannten Annexkosten decken, das heißt die Folgekosten für die Verwaltung der Überbeschaffung. Für die Jahre 2026 und 2027 rechne das BMG laut BRH aber weiterhin mit weit höheren Ausgaben von 67,3 Millionen Euro allein für Verpflichtungen, wie Lager, Logistik, Vernichtung, externe Beratung sowie Rechtsberatung. Zusätzlich rechne das BMG für das Jahr 2025 mit Abwicklungsrisiken von bis zu 120 Millionen Euro aus Verträgen zur Direktbeschaffung und 360 Millionen Euro aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren. Aktuell seien noch rund 100 Klagen anhängig mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro, warnt der BRH in seinem Bericht.

Der BRH habe in seinen Berichten ausführlich dargelegt, warum eine Menge von 4,7 Milliarden Schutzmasken weder sachlich angemessen ermittelt noch dringlich zu beschaffen war. „Das BMG weist die Feststellungen des Bundesrechnungshofes bis heute zurück: Eine Überbeschaffung liege aus damaliger Sicht nicht vor“, heißt es in dem Bericht. „Die geringe Bereitschaft des BMG, sich mit seinem Vorgehen bei der Beschaffung von Schutzausrüstung kritisch auseinanderzusetzen, bietet wenig Anlass zur Hoffnung, dass im Fall einer erneuten Krise die entsprechenden Lehren gezogen werden“, kritisiert der BRH. Bis heute sei die Frage der Beschaffung und Bevorratung von kritischem Material für die Gesundheitsversorgung nicht geregelt.

Forschungsvorhaben und -einrichtungen

Das BMG unterstützt außerdem Forschungsvorhaben, beispielsweise zum Drogen- und Suchtmittelgebrauch, zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zur Kindergesundheit. Im Haushalt 2026 sind insgesamt 163,5 Millionen Euro vorgesehen – 9,9 Millionen Euro weniger als in 2025, da einige Förderprogramme im Bereich Digitalisierung auslaufen würden. Jeweils 16,7 Millionen Euro seien davon in 2025 und 2026 als Fördermittel für „Produktionsanreiz Arzneimittel“ angedacht. Der BRH weist allerdings daraufhin, dass der Wirtschaftsförderung nicht in den Geschäftsbereich des BMG gehörten.

Internationales Gesundheitswesen

Im Vergleich zum laufenden Jahr werden für das kommenden Jahr 122,1 Millionen Euro und damit 10,3 Millionen Euro weniger angesetzt. Grund seien vor allem die geringeren Zuschüsse für den Betrieb des WHO-Hub for Pandemic and Epidemic Preparedness in Berlin.

Bundesministerium und Geschäftsbereiche

Die geplanten Ausgaben für das Bundesministerium und die vier Geschäftsbereichsbehörden steigen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 gegenüber dem laufenden Jahr um 11,7 Millionen Euro auf 168,5 Millionen Euro an. Neu eingeführt wurde hier Ausgaben zum Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes. 2026 sind hier Ausgaben von insgesamt 3,4 Millionen Euro für Dienstleistungen sowie für Anlagen, Geräte und Software vorgesehen.

„Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht für weite Teile der Bundesverwaltung einen kontinuierlichen Personalabbau von 8 Prozent über die 21. Legislaturperiode vor“, erinnert der BRH. Die Haushaltsentwürfe für die Jahre 2025 und 2026 würden im Etat des BMG noch keine Verminderung von Planstellen und Stellen sehen. Streichungen seien erst für das Verfahren zur Feststellung des Haushalts 2026 geplant.

Finanzierung aus dem Sondervermögen

Zusätzlich zu den regulären Haushaltsmitteln seien weitere Ausgaben aus dem Sondervermögen des Bundes geplant. So soll ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen mit insgesamt 2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2029 gefördert werden. Aus dem Sondervermögen sind zudem insgesamt 650 Millionen Euro über zehn Jahre für den Aufbau einer vernetzten Gesundheitsdateninfrastruktur sowie die Förderung von KI-Projekten vorgesehen. Hinzu komme ein Programm für die Digitalisierung des Rettungsdiensts, wofür das BMG 2027 bis 2031 weitere 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen einplanen wolle.

Auch die Krankenhausreform soll über das Sondervermögen finanziert werden: Hier sollen bis zu 25 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2035 bereitgestellt werden. Zusätzlich will der Bund 2026 bis 2029 je 1 Milliarde Euro in den Krankenhaustransformationsfonds einzahlen, um die Länder zu entlasten. Der BRH sieht die Finanzierung dieser Maßnahmen „für verfehlt“. Die Länder seien ihrer Investitionsverantwortung bei der Krankenhausfinanzierung seit vielen Jahren nicht nachgekommen, so der BRH. Zusätzlich sollen 2025 und 2026 weitere 4 Milliarden für die „Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser“ aufgewendet werden. Auch diese Maßnahme sieht der BRH „äußerst kritisch“. „Der Bund ist grundsätzlich nicht für die Krankenhausfinanzierung zuständig. Die Wirtschaftlichkeit der geplanten pauschalen und flächendeckenden Auszahlung ist fragwürdig“, heißt es in dem Bericht. Der Zuschlag würde völlig unabhängig von tatsächlichen Investitionsvorhaben an alle Krankenhäuser fließen, dies sei eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip.

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