Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Vorschläge zur Neuordnung der GKV-Finanzen vorgestellt. Die Anhebung des Fixums soll demnach auf mehrere Jahre verteilt werden. Außerdem sollen der pDL-Topf aufgeschüttet und Ausschreibungen im Bereich von Zytorezepturen wieder eingeführt werden.
Mehrfach hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zugesichert, dass die versprochene Anhebung des Fixums berücksichtigt werden soll. Tatsächlich greift die Finanzkommission das Thema auf, will es aber auf die lange Bank schieben: „Sofern die Bundesregierung plant, das Fixum umzusetzen, empfiehlt die Kommission eine schrittweise Anhebung über mehrere Jahre, bis die politisch vorgegebene Höhe des Fixums von 9,50 Euro erreicht wird.“
Hierbei werde die Anhebung des Fixums in den Jahren 2027 bis 2029 auf Höhe der Grundlohnrate abzüglich eines Abschlags um einen 1 Prozentpunkt begrenzt. Im Jahr 2030 und 2031 solle das Fixum bis maximal um die Grundlohnrate erhöht werden, bis es im Jahr 2031 schließlich 9,50 Euro beträgt. „Eine stufenweise Anhebung ist geboten, um den Beitragssatz stabil zu halten und die Ausgaben nicht auf einen Schlag überproportional zu erhöhen, sondern die Ausgabenlasten auf mehrere Jahre zu strecken.“
Dies würde ihm Rahmen der allgemeinen Vorgabe liegen, Anpassungen bei der Vergütung der Leistungserbringer an die Grundlohnrate und den nachgewiesenen Kostenanstieg zu knüpfen. Hier greift die Kommission eine Forderung der Kassen nach einem allgemeinen Honorardeckel auf: Man brauche eine Rückkehr zu einnahmenorientierter Ausgabenpolitik, so die Experten. Dies gelte auch bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Apotheken, wo es so einen Deckel bislang nicht gebe und auch die Instrumente fehlten.
Ein Deckel bei den Apotheken würde eine Gleichbehandlung mit anderen Leistungserbringern gewährleisten. „Eine solche Orientierung an der allgemeinen Vergütungsentwicklung trägt dazu bei, die Lasten steigender Gesundheitsausgaben fair zwischen verschiedenen Leistungserbringergruppen und der Versichertengemeinschaft zu verteilen. Mittelfristig empfiehlt die Kommission auch im Apothekenbereich die Erstellung eines Kostenindizes durch eine unabhängigen Institution, etwa das Statistische Bundesamt, um künftige Anpassungen der Apothekenvergütung anhand der Kostenentwicklung der Apotheken beziehungsweise der Einnahmen der GKV zu begrenzen.“
Da die Finanzwirkung der einmaligen Erhöhung des Apothekenfixums bereits in der Finanzprognose berücksichtigt sei, führe eine schrittweise Anhebung zu Einsparungen, so die Kommission: Für 2027 ergäbe sich ein Fixum in Höhe von 8,65 Euro und Einsparungen von rund 600 Millionen Euro, die aufgrund der schrittweisen Fixumanhebung bis 2030 auf rund 70 Millionen Euro absinken.
„Es ist durch die zeitliche Streckung der Erhöhung der Vergütung von Apotheken keine Verschlechterung der Versorgung durch Apotheken zu erwarten. Die Versorgung mit Apotheken ist
bisher nicht gefährdet.“
Die derzeitig im Topf für die Finanzierung von pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) vorgehaltenen, nicht verausgabten Mittel von 550 bis 600 Millionen Euro sollen an den Gesundheitsfonds ausgezahlt
werden. „Das jährliche Einzahlvolumen in den NNF für die Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen beträgt rund 150 Millionen Euro, während der NNF jährlich lediglich derzeit etwa 30 Millionen Euro für pharmazeutische Dienstleistungen verausgabt. Dies deutet auf eine Überfinanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen hin“, so die Gutachter. Aber: Die Maßnahme ziele nicht auf eine Einschränkung der pharmazeutischen Dienstleistungen.
Im Bereich der Sterilherstellung will die Kommission zurück zu exklusiven Ausschreibungen. Man müssen den Krankenkassen ein zusätzliches Instrument zur Verfügung stellen, um Effizienzreserven im Markt der Zytostatikaherstellung zu erschließen, heißt es. „In einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem ist es grundsätzlich gerechtfertigt, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, sofern dabei die Qualität der Versorgung gesichert bleibt. Dafür eignet sich die Durchführung von Ausschreibungen auf Ebene der herstellenden Apotheken. Solche Ausschreibungen ermöglichen zudem, spezifische Qualitätsanforderungen in der Versorgung mit Zytostatika verbindlich festzulegen.“
Auf Grundlage einer Schätzung des AOK-Bundesverbands sei von einem Rabattvolumen von 20 bis 30 Prozent auszugehen und damit Einsparung zwischen 200 und 300 Millionen Euro jährlich ab 2027.
Die Kommission empfiehlt Cannabis nicht mehr in Form von getrockneten Blüten, sondern nur noch in Form von Extrakten in standardisierter Qualität, entweder durch Tropfen oder Tabletten, für die
GKV-Erstattung zuzulassen. „Cannabisblüten wären weiterhin als Privatrezept für Selbstzahler erhältlich, könnten jedoch nicht mehr auf Kosten der GKV verschrieben werden. Ziel ist es, die medizinische Nutzung von Cannabis stärker an den Grundsätzen der evidenzbasierten und qualitätsgesicherten Arzneimitteltherapie auszurichten.“ Die Kommission rechnet mit Einsparungen von bis zu 180 Millionen Euro im Jahr 2030.
Insgesamt gibt es 66 Empfehlungen. Von den Maßnahmen sollen vor allem die Leistungserbringer betroffen sein, alleine die „globale Begrenzung der Vergütungsanstiege“ auf die Grundlohnrate minus 1 Prozent soll 5,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr bringen. Es gehe nicht darum, die Vergütung zusammenzustreichen, sondern eben nur den Anstieg zu begrenzen. Mengenwachstum aufgrund des demografischen Wandels würden so nicht verhindert.
Der Herstellerabschlag soll von 7 auf 14 Prozent erhöht und dynamisiert werden. Was zu viel ausgegeben wird, soll im Folgejahr zurückgeholt werden. Hier sind 2,3 Milliarden Euro angepeilt. Die Regelungen zu Erstattungspreisen sollen auch bei Impfstoffen angewendet werden, was zu Einsparungen von 400 Millionen Euro im kommenden Jahr und einer Milliarde Euro bis 2030 führen soll.
Zuschläge für Ärzte sollen zurückgeführt werden, hier sollen 1,3 Milliarden Euro pro Jahr gehoben werden.
Aber auch die Patientinnen und Patienten werden herangezogen: So soll die Zuzahlung für Arzneimittel auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden.
Die Finanzierung der GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger soll 12 Milliarden Euro bringen, die Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern 3,5 Milliarden Euro. Alkohol, Tabak und Softdrinks sollen besteuert werden und in Summe 1,9 Milliarden Euro an Einnahmen bringen.
APOTHEKE ADHOC Debatte