Feste Teams ab neun Mitarbeitern APOTHEKE ADHOC, 15.02.2021 11:15 Uhr
Berlin - Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat ihre Empfehlungen zur Tätigkeit in der Apotheke während der Covid-19-Pandemie aktualisiert. Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern sollten demnach auf ein Schichtsystem umstellen. In den Apotheken sorgt das für Verwirrung.
Hintergrund ist die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die Ende Januar in Kraft getreten ist und deren Einhaltung von den Ländern kontrolliert und sanktioniert werden kann. Demnach sollten Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen zum Schutz ihrer Angestellten treffen – allen vor allen der Wechsel ins Home Office, wo immer das möglich ist.
Wo doch vor Ort gearbeitet werden muss, sollte laut Verordnung bei gleichzeitiger Anwesenheit von mehreren Personen eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person eingehalten werden. „Lassen die auszuführenden Tätigkeiten dies nicht zu, so hat der Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen“, heißt es in der Verordnung.
Eine weitere Vorschrift des Bundesarbeitsministeriums: „In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sind die Beschäftigten in möglichst kleine Arbeitsgruppen einzuteilen. Personenkontakte zwischen den einzelnen Arbeitsgruppen im Betriebsablauf sowie Änderungen dieser Einteilung sind auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. Zeitversetztes Arbeiten ist zu ermöglichen, soweit die betrieblichen Gegebenheiten dies zulassen.“
Eine entsprechende Empfehlung wurde auch von der BAK aufgenommen, allerdings mit einem Unterschied: Apotheken sollen demnach die Mitarbeiter in der Offizin auf die notwendige Zahl beschränken – allerdings soll bereits „bei mehr als 9 Mitarbeitern“ eine Einteilung in feste Teams vorgenommen werden, die versetzt arbeiten.
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