Notfallkontrazeptiva

Nur eine EllaOne pro Patientin

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Berlin -

In Sachen „Pille danach“ wird es langsam konkret: Frauenärzte und Apotheker haben sich am Freitag im Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem darauf verständigt, dass das Notfallkontrazeptivum nicht auf Vorrat abgegeben werden darf. Ob Apotheker bei der Abgabe ein Beratungsprotokoll wie in der Schweiz abarbeiten und die Beratung dokumentieren müssen, wurde noch nicht festgelegt.

Ein Vertreter des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) warnte, dass drei Tabletten durchaus eine abortative Wirkung hätten. Daher sollen Apotheker immer nur eine Packung abgeben und die Präparate nicht auf Vorrat verkaufen dürfen.

Frauen unter 20 Jahren sollen das Präparat weiterhin erstattet bekommen – allerdings nur, wenn sie ein Rezept vom Arzt ausgestellt bekommen. Im Nachhinein kann eine Verordnung nicht ausgestellt werden. Der Vorteil für die Apotheker: Sie müssen zumindest in diesem Fall nicht selbst entscheiden, ob das Mädchen geschäftsfähig ist oder nicht. Dazu soll das Sozialgesetzbuch (SGB V) geändert werden.

Darüber hinaus haben sich Frauenärzte, Apotheker, Vertreter des BfArM und Staatssekretär Lutz Stroppe darauf verständigt, einen Informationsflyer zur Notfallkontrazeption zu entwickeln. Apotheker sollen außerdem darauf hinweisen, dass die Frauen zum Gynäkologen gehen sollten. So könnten diejenigen, die Verhütungsprobleme hätten, sach- und fachkundig beraten werden.

Auch über Beratungsvorgaben wie in der Schweiz wurde diskutiert – allerdings haben sich die Teilnehmer in dieser Sache noch nicht geeinigt. In Schulungen, die ab der kommenden Woche von Frauenärzten und Apothekern durchgeführt werden sollen, sollen die Apotheker vorbereitet werden.

Das Gespräch dauerte zwei Stunden. Die ABDA bewertete den Termin als „sehr konstruktiv“, will sich aber zu den Ergebnissen nicht weiter äußern. Gegenüber Süddeutsche.de sagte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, er erwarte keine Schwierigkeiten: „Wir beraten schon immer über eine große Zahl von Medikamenten. Das ist für die Apotheker nichts Neues.“

Dagegen bleiben die Frauenärzte bei ihrer Kritik: Apotheken hätten bei der Abgabe der Pille danach im Prinzip dieselben Pflichten der Aufklärung und Dokumentation wie Ärzte, so Dr. Klaus König, Vizepräsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). Sie müssten sich daher denselben Standards unterwerfen, was die Fragen zur Notwendigkeit der Einnahme, zur Wirksamkeit, zu Gegenanzeigen und Nebenwirkungen sowie zur notwendigen Verhütung im weiteren Verlauf des Zyklus angehe. „Fühlt sich eine Frau nicht hinreichend beraten und wird dann ungewollt schwanger, so wird es dem Apotheker helfen, wenn er die Befragung und die Aufklärung dokumentiert hat.“

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