Strukturreform

Ein Generalsekretär für die Abda

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Berlin -

Die Abda will sich eine Strukturreform verpassen, schon vor zwei Jahren hatte der damalige Präsident Friedemann Schmidt das Projekt angestoßen. Jetzt zeichnet sich ab, wie die Apothekerschaft sich künftig auf Bundesebene aufstellen will: Einerseits soll die Dachorganisation schlanker werden, andererseits auch professioneller.

Seit 1950 gibt es die Abda, je 17 Kammern und Verbände sind Mitglied und ihrerseits noch einmal in Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutschem Apothekerverband (DAV) zusammengeschlossen. Vier Organe gibt es: die Hauptversammlung und die Mitgliederversammlung, den Gesamtvorstand und den Geschäftsführenden Vorstand. Die gemeinsame Geschäftsstelle steht unter der Leitung des Hauptgeschäftsführers und ist in vier Geschäftsbereiche gegliedert: Pharmazie, Ökonomie, Arzneimittel und Recht.

Um die berufspolitische Arbeit zu professionalisieren, soll das Hauptamt gestärkt werden. Neben dem Hauptgeschäftsführer soll künftig ein Generalsekretär oder eine Generalsekretärin eingesetzt werden, der/die die Apothekerschaft gemeinsam mit dem Ehrenamt nach außen vertritt. Abda-Präsident beziehungsweise -Präsidentin sollen künftig unabhängiger seien weder Vorsitzender eines Landesapothekerverbands noch einer Landesapothekerkammer sein.

Auch die Gremienarbeit soll gestrafft werden. So soll der Geschäftsführende Vorstand auf ein halbes Dutzend Köpfe verkleinert werden; aktuell gehören ihm die jeweils fünf Mitglieder der Geschäftsführenden Vorstände von BAK und DAV sowie Abda-Präsident:in und Stellvertreter:in und ein:e angestelllte:r Apotheker:in an.

Komplett abgeschafft werden soll der Gesamtvorstand, derzeit bestehend aus den jeweils 17 Vorsitzenden der Kammern und Verbände, den Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands sowie vier von der Hauptversammlung gewählten nichtselbständigen Apotheker:innen. Hintergrund ist, dass aufgrund dieser Struktur teilweise dieselben Personen doppelt über Themen abstimmen.

Ohnehin sollen die Abstimmungsschleifen deutlich eingedampft werden. So sollen wichtige Entscheidung direkt in jeweiligen Fachausschüssen getroffen werden. Eine Zustimmung in den anderen Gremien wäre dann nicht mehr vorgesehen.

Der Mitgliederversammlung sollen nur noch die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter angehören; derzeit entsenden Kammern und Verbände jeweils bis zu vier Mitglieder. Auf jeden Kammerbezirk entfallen sechs Stimmen; pro 100 Apotheker gibt es eine weitere Stimme – wobei allerdings jede Mitgliedsorganisation einheitlich abzustimmen hat.

Die Vorschläge beruhen auf einem Gutachten, das die Abda bei der Beratungsgruppe für Verbandmanagement (B'VM) in Auftrag gegeben hatte. Nachdem ein „Konvent“ kürzlich über die Ergebnisse diskutiert hat, soll demnächst über die Abda-Reform abgestimmt werden.

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