Partei nutzt Apotheken-A

DAV: AfD-Wahlplakat „juristisch kaum angreifbar“

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Berlin -

Die AfD wirbt in Bayern mit dem roten Apotheken-A um Wähler – für viele Inhaberinnen und Inhaber ein großes Ärgernis. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) als Markeninhaber sieht wenig juristische Handhabe, dagegen vorzugehen. 

Mit einem roten Apotheken-A, das einen Großteil eines Wahlplakats einnimmt, wirbt die AfD in Bayern für die anstehende Kommunalwahl am 8. März. Darunter steht: „Apotheken vor Ort unterstützen!“ Ein Inhaber aus Bad Reichenhall ärgerte sich darüber: Es sei „fast schon widerlich, dass ‚wir‘ mit denen auf einem Plakat stehen“, sagte Apotheker Stefan Niklas.

DAV verweist auf juristische Grenzen

Der Inhaber wandte sich an den Apothekerverband und war enttäuscht über dessen zurückhaltende Reaktion. Konkret heißt es auf Nachfrage beim DAV zu dem Fall: „Eine Verwendung des Symbols auf Wahlplakaten ist juristisch kaum angreifbar, weil keine geschäftliche Verwendung mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, die Grundlage eines markenrechtlichen Verfahrens wäre.“

Trotzdem werde man die weitere Verwendung des Apotheken-A bei Kampagnen aller Art kritisch prüfen und gegebenenfalls dagegen vorgehen, sagt ein Verbandssprecher. Die grundsätzliche Möglichkeit der Wahlwerbung wird laut Bundeswahlleiterin durch die Presse- und Kunstfreiheit sowie das Parteienprivileg geschützt. Die Wahlwerbung an sich ist gesetzlich nicht geregelt.

Apotheken-A steht für hochwertige Versorgung

Das rote Apotheken-A ist das Erkennungszeichen der öffentlichen Apotheken in Deutschland. Es stehe für die qualitativ hochwertige, wohnortnahe und heilberufliche Versorgung, die die Apotheken in Deutschland jeden Tag und jede Nacht anbieten. „Die Führung dieser Marke ist nur dem DAV, seinen Mitgliedsorganisationen, anderen Berufsorganisationen der Apothekerschaft sowie den Leiterinnen und Leitern öffentlicher Apotheken erlaubt. Der DAV geht gegen jeden Verstoß dieser markenrechtlichen Vorschriften vor“, so der Sprecher.

Kritik an der AfD

Die AfD wird von verschiedenen Institutionen als gefährlich eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln etwa bestätigte in einem Rechtsstreit laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung von Partei und Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) als Beobachtungsobjekt. Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte etwa: „Die AfD ist immer gefährlicher geworden. Die AfD ist gefährlich für die Demokratie. Und die AfD ist gefährlich für die Menschenrechte. Das wissen viele Menschen nicht.“ Von der Amadeu Antonio Stiftung heißt es: „Lange vor dem Verfassungsschutz haben Wissenschaftler:innen und Akteur:innen der Zivilgesellschaft darauf hingewiesen, dass die AfD die Grundwerte der Verfassung angreift und rechtsextreme Positionen vertritt.“

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